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Newsletter Nr. 1/14.01.2020
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wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2020.

Mit diesem AZR-Newsletter möchten wir Sie primär über die nächsten Seminartermine bis Ende März 2020 informieren. Es würde uns freuen, wenn unsere Seminarangebote auch 2020 wieder auf ein so großes Interesse wie im letzten Jahr stoßen würden. Zum Thema Akkreditierung gibt es seit unserem letzen Newsletter vom 11.12.2019 derzeit noch nichts Neues.

Die mikrobiologischen Trinkwasser- und Lebensmittelboratorien möchten wir auf unser neues ab März 2020 angebotenes Seminar Nr. 18 zu den Themen Verifizierung/Validierung und Ermittlung der Messunsicherheit mikrobiologischer Prüfverfahren hinweisen. Für das zweite Halbjahr 2020 planen wir außerdem einen neuen Workshop zum Thema „Ermittlung von Risiken und Chancen“.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Müller

 

Nächste Seminartermine

Praxistraining Ermittlung der Messunsicherheit Anforderungen der 17025 - Intensivseminar Akkreditierungsanforderungen an mikrobiologische Untersuchungen

Berlin 20.02.2020, noch 10 Plätze frei

Nürnberg 03.-05.03.2020,
noch 10 Plätze frei
    Berlin 12.03.2020, noch  13 Plätze frei
Anforderungen an die Verifizierung/Validierung und die Ermittlung der Messunsicherheit für mikrobiologische Prüfverfahren 14. Erfahrungsaustausch zur 17025 Interne und externe Maßnahmen zur analytischen Qualitätssicherung

Berlin 13.03.2020, noch 15 Plätze frei

Bremen 24.03.2020, noch 5 Plätze frei

Berlin 26.03.2020, noch 10 Plätze frei

Die einzelnen Inhalte sowie Hinweise zur Anmeldung bitten wir den auf unserer Homepage als PDF-Dokumente hinterlegten Seminarflyern zu entnehmen. Anmelden können Sie sich online über unsere Homepage.


NEWS
Umstellung der Akkreditierung auf die neue DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03:

Zur Umstellung der Akkreditierung auf die neue Norm hat die DAkkS auf Ihrer Website eine Umstellungsanleitung veröffentlicht, die zuletzt am 27.03.2019 revidiert wurde.

Im Folgenden haben wir für Sie einige wichtige Eckdaten zur Umstellung auf die neue Norm zusammengestellt:

  • 3 Jahre Übergangsfrist für die Umstellung ab Ausgabe der ISO/IEC 17025:2017-11
  • Übergangsfrist endet am 30.11.2020!
  • Nach dem 30.11.2020 verlieren alle erteilten Akkreditierungen auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 ihre Gültigkeit! (unabhängig davon welches Gültigkeitsdatum auf der Urkunde steht!)
  • Die Umstellung kann entweder separat oder im Rahmen von Überwachungsbegutachtungen oder Reakkreditierungen vorgenommen werden
  • Die Umstellung auf die neue DIN EN ISO/IEC 17025:2018 ist eine Änderung der Akkreditierung und muss beantragt werden
  • Die Begutachtung zur Umstellung auf die neue Norm muss spätestens bis zum 31.05.2020 durchgeführt werden!
  • Anmerkung von AZR: wer jetzt noch keinen Antrag auf Umstellung der Norm gestellt hat oder noch keinen Termin für die Umstellungsbegutachtung hat, ist dringend aufgerufen aktiv zu werden. Auch wenn Terminfindungen mit der DAkkS manchmal zeitraubend sein können, sollten Sie hier beharrlich bleiben, um nicht Gefahr zu laufen Anfang Dezember 2020 ohne gültige Akkreditierung da zu stehen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der o.g DAkkS-Umstellungsanleitung. Bitte insbesondere das Kapitel 2.3 der Umstellungsanleitung beachten!

Über die Auswirkungen der Normenrevision können Sie sich letztmalig bei unserem Seminar „Revision der DIN EN ISO/IEC 17025 – Welche Änderungen kommen durch die Normenrevision auf die Laboratorien zu?“ am 21. Januar 2020 in Berlin informieren.

Weitere Infos zur Umstellung sowie News siehe Newsletter Nr. 5 vom 12.12.2019.



Wichtige "neue" horizontale und sektorale DAkkS-Regelungen

(seit 11.12.2019)!


Horizontale Regelungen:

  • Keine neuen/revidierten Regelungen!


Abteilung I: Prüflaboratorien – Bauwesen, Verkehr, Werkstofftechnik

  • Keine neuen/revidierten Regelungen!

Abteilung I: Kalibrierlaboratorien – Metrologie
  • Keine neuen/revidierten Regelungen!

Abteilung II: Prüflaboratorien - Produkt- und Anlagensicherheit, Telekommunikation, EMV
  • Keine neuen/revidierten Regelungen!

Abteilung III: Prüflaboratorien – Gesundheit, Forensik
  • Keine neuen/revidierten Regelungen!

Abteilung IV: Prüflaboratorien - Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Agrarsektor, Chemie und Umwelt

 

Impressum

AZR-Consulting, Inhaber: Andreas Müller
Wittestraße 31
Berlin 13509
Telefon: +4903021917101
Telefax: +4903021917103
E-Mail: mueller@azr-consulting.de
Website: www.azr-consulting.de

Rechtlicher Status: Freiberufler
Umsatzsteuer-ID: DE227101775

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