1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Dienstleistungsbedingungen gelten für alle zwischen AZR-Consulting (Inhaber: Tobias Böttge, Freiberufler) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, deren Gegenstand die Beratung, Schulung, Auditierung und/oder aktive Ausführung anderer Dienstleistungen ist. Geschäftbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Leistung
Gegenstand der Beratung, Schulung, und/oder aktive Ausführung von anderen Dienstleistungen ist nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistung ist erbracht, wenn die vereinbarten Tätigkeiten durchgeführt wurden.
2.1 AZR-Consulting führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt aus. Auf Verlangen des Auftraggebers hat AZR-Consulting Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu geben.
2.2 AZR-Consulting kann nach Absprache zur Ausführung von Teilen des Auftrages von ihr ausgesuchte, qualifizierte Unterauftragnehmer einsetzen, bleibt aber dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet. Die Unterauftragnehmer sind von AZR-Consulting ständig zu kontrollieren.
2.1 AZR-Consulting führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt aus. Auf Verlangen des Auftraggebers hat AZR-Consulting Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu geben.
2.2 AZR-Consulting kann nach Absprache zur Ausführung von Teilen des Auftrages von ihr ausgesuchte, qualifizierte Unterauftragnehmer einsetzen, bleibt aber dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet. Die Unterauftragnehmer sind von AZR-Consulting ständig zu kontrollieren.
3. Leistungsänderungen
Änderungen und Ergänzungen und die daraus resultierenden Folgen (unter Umständen Erhöhung der Vergütung und/oder Terminverschiebung) des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von beiden Seiten ist eine schriftliche Bestätigung der veränderten Konditionen mit Unterschrift der Verantwortlichen erforderlich.
4. Vertraulichkeit
AZR-Consulting und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, über alle als vertraulich geltenden Dokumente, Informationen und Betriebsgeheimnisse unbefristet Stillschweigen zu wahren. Die von AZR-Consulting eingesetzten Unterauftragnehmer müssen sich schriftlich zu dieser Vereinbarung verpflichten.
5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Aufraggeber verpflichtet sich, alle zur optimalen Durchführung des Auftrags erforderlichen gültigen und richtigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber unterstützt AZR-Consulting nach besten Kräften und schafft, wenn erforderlich, zur Durchführung des Auftrags in seiner Betriebsstätte, die notwendigen Voraussetzungen.
6. Zahlungsbedingungen
Das Honorar für die erbrachte Dienstleistung wird nach Zeit oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat AZR-Consulting neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Für Projekte, für die ein Festpreis vereinbart wurde, werden monatliche Abschlagszahlungen zum Ende des laufenden Monats gestellt. Diese sind innerhalb von 2 Wochen zu begleichen. Abweichende Modalitäten sind schriftlich zu vereinbaren. Teilnehmer unserer Seminare erhalten die Rechnung ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Diese Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
7. Mängelrügen
Leistungsbesserungen, an von AZR-Consulting zu vertretenden Mängeln, werden von AZR-Consulting nachgebessert. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich aufzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Leistungserbringung.
8. Haftungsbeschränkung
AZR-Consulting haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
9. Kündigung
Ein Auftrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer schriftlich gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Für Seminare gelten die Teilnahmebedinungen in den jeweiligen Seminarflyern.
10. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Dienstleitungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Beide Seiten verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine rechtswirksame, dem verfolgten Zweck dienliche Bestimmung zu ersetzen. Mündliche oder stillschweigend gegebene Zusagen, die im Gegensatz zu diesen Bedingungen stehen, sind unwirksam. Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit AZR-Consulting nur mit schriftlicher Einwilligung von AZR-Consulting an Dritte abtreten.
11. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag mit AZR-Consulting ist das aus dem AZR-Consulting-Firmensitz resultierende Gericht zuständig.
AZR-Consulting – Tobias Böttge (Stand Januar 2024)
Allgemeine Geschäftsbedingungen