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Newsletter Nr. 6/14.08.2025
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mit diesem Newsletter wollen wir Sie wieder in Kurzform über wichtige akkreditierungsrelevante Themen informieren und Sie darauf aufmerksam machen, dass wir unser ursprünglich als Präsenzveranstaltung geplantes Intensivseminar zu den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 vom 6. bis 8. Oktober 2025 nun als Online-Seminar durchführen.

Außerdem finden Sie in diesem Newsletter noch einmal einen Überblick zu unseren weiteren Seminarterminen im September/Oktober 2025, für die noch freie Plätze verfügbar sind. Unter
https://www.azr-consulting.de/seminar-termine/ finden Sie auch unseren chronologischen Terminkalender.

Profitieren Sie von unserem Frühbucherrabatt und nehmen Sie Ihre Anmeldung möglichst frühzeitig vor!

Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Sommerzeit und freuen uns auf Ihre Anmeldungen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr AZR-Team
Tobias Böttge, Andreas Müller, Andrea Käbelmann-Herde, Brigitte Lehmann
 


Nächste Seminartermine

Basisseminar 17025

 

  • geeignet für alle, die neu in die Welt der DIN EN ISO/IEC 17025 eintauchen
  • Vorstellung der Anfoderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 in verständlicher Form und Sprache
  • Dozenten mit bis zu 25-jähriger Praxiserfahrung als Begutachter und Berater
  • als Ergänzung bzw. Aufbauseminar ist insbesondere unser 17025-Intensivseminar gut geeignet
19. Erfahrungsaustausch

  

  • Veranstaltung für QM-Verantwortliche, die sich regelmäßig über DAkkS-Regelungen und ILAC-/EA-Regelungen auf dem Laufenden haltend wollen
  • Überblick über Neuigkeiten von der DAkkS bzw. des DAkkS-Regelwerks sowie relevanter ILAC-/EA-Regelungen der letzten 12 Monate
  • Dozenten mit bis zu 25-jähriger Praxiserfahrung als Begutachter und Berater
Sachkundelehrgänge für die Probenahme

  

  • Zielgruppe sind die Probenehmer im Umweltbereich
  • Ziel unserer Sachkundelehrgänge für die Probenahme von Oberflächen- und Grundwasser, Abwasser sowie Abfall ist es, Ihnen eine normen- und akkreditierungsgerechte Herangehensweise an die Planung und Durchführung der Probenahme im Umweltbereich, unter Berücksichtigung der Anforderungen der Notifizierung (Fachmodule) sowie der neuen Mantelverordnung, zu vermitteln
  • es werden nationale und internationale Standards vorgestellt und praktische Hinweise gegeben. Darüber hinaus werden die Anwendungsgrenzen der Verfahren aufgezeigt und Hinweise zur Qualitätssicherung gegeben. Ausreichend Zeit für Diskussionen ist eingeplant
  • abgerundet werden die jeweiligen Sachkundelehrgänge durch einen Praxisteil mit Demonstrationen der Probenahmen durch einen erfahrenen Praktiker
  • als Dozenten konnten wir mit Dr. Spirgath einen erfahrenen Diplom-Geologen und langjährigen Begutachter, der auch in der Regelsetzung aktiv ist, gewinnen
  • Lehrgänge können einzeln gebucht werden! Bei Besuch mehrerer Kurse duch einen Teilnehmer werden die Rabatte gemäß Seminarflyer gewährt
Qualifizierungskurs für QM-Beauftragte

     

  • geeignet für alle, die Verantwortung für das QM-System des Laboratoriums tragen, insbesondere für Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB)
  • als Schwerpunktthemen werden die Aspekte der DIN EN ISO/IEC 17025 behandelt für die die QMBs in den meisten Laboratorien in der Regel selbst verantwortlich sind oder für die Sie den Mitarbeitern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen müssen
  • Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das praktische Wissen mit auf den Weg zu geben, dass Sie bei der erfolgreichen Bewältigung und Umsetzung ihrer Aufgaben benötigen
  • Dozenten mit bis zu 25-jähriger Praxiserfahrung als Begutachter und Berater
  • gute Ergänzung unseres 17025-Intensivseminars und des 17025-Basisseminars
Prüfmittelüberwachung

     

  • geeignet für alle, die im Laboratorium Verantwortung für die Themen Prüfmittelmanagement/-qualifizierung und messtechnische Rückführung tragen
  • Darlegung von Strategien, wie die Anforderungen der DAkkS zur metrologischen Rückführbarkeit (ehemals 71 SD 0 005, jetzt in R-17025-PL) sinnvoll in einem Prüflaboratorium umgesetzt werden können
  • Rückführungsstrategien am Beispiel von Kolbenhubpipetten
  • Dozentin mit Praxiserfahrung als Mitarbeiterin in Kalibrierlaboratorien und als Begutachterin im Auftrag der DakkS
Praxistraining Validierung

     

  • Ziel ist es, ihnen Wege aufzuzeigen, wie die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 im Prüflabor zum Thema Verifizierung/Validierung von Prüfverfahren so praxisnah wie möglich realisiert werden können.
  • keine langatmigen mathematisch-statistischen Vorträge, sondern praxisnahe Darlegung der Umsetzung
  • Praxisteil am Nachmittag!
  • inklusive Excel-Tool für notwendige Berechnungen, gleichzeitig verwendbar als Verifizierungs-/Validierungsplan und Verifizierungs-/Validierungsbericht
Praxistraining Messunsicherheit

          

  • Ziel ist es Sie in die Lage zu versetzen, die Messunsicherheit auf Grundlage von im Labor vorhandenen Daten so schnell und effizient wie möglich selbstständig zu ermitteln.
  • Vermittlung der Philosophie des Nordtest-Konzepts und der DIN ISO 11352
  • Nutzung von im Labor existierenden Qualitätssicherungsdaten für die Ermittlung der Messunsicherheit ohne Durchführung zusätzlicher Experimente
  • Praxisteil am Nachmittag, Durchführung von Messunsicherheitsberechnungen mit Hilfe eines bekannten und anerkannten Excel-Tools anhand eigener Daten!
Intensivseminar 17025
  • geeignet für alle, die Verantwortung für das QM-System des Laboratoriums tragen
  • ISO/IEC 17025 nicht nur theoretisch erklärt, sondern auch mit praktischen Beispielen, die für die eigene Anwendung zur Verfügung gestellt werden, erläutert
  • inklusive Darlegung wichtiger horizontaler ILAC-/EA-Regelungen
  • Dozenten mit bis zu 25-jähriger Praxiserfahrung als Begutachter und Berater
  • gute Ergänzung unseres QMB-Seminars und unseres 17025-Basisseminars

Die einzelnen Inhalte sowie Hinweise zur Anmeldung bitten wir den auf unserer Homepage als PDF-Dokumente hinterlegten Seminarflyern zu entnehmen. Anmelden können Sie sich online über unsere Homepage.




Aktuelles von der DAkkS

DAkkS-Regelwerk

  • Die DAkkS hat am 1. August 2025 nun auch die letzten bis dahin noch gültigen Regeln nach dem alten Regelkonzept zurückgezogen (siehe DAkkS-Liste LI-013). Damit sind alle Regeln, Merkblätter, Leitfäden und Beschlüsse mit der Kennung „71 SD …“ nun nicht mehr gültig, bleiben aber zu Informationszwecken weiterhin auf der Webseite der DAkkS veröffentlicht. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass durch die Anwendung des risikobasierten Ansatzes viele der zurückgezogenen (insbesondere sektoralen) Altregeln zwar nicht durch neue Regeln ersetzt worden sind, diese aber dennoch als orientierende Grundlage für laborinterne Festlegungen sinnvoll sein können. Wir empfehlen daher, sich diese Dokumente herunterzuladen solange sie auf der DAkkS-Webseite noch verfügbar sind. Vorgaben für die Akkreditierung mit flexiblen Geltungsbereichen, zur metrologischen Rückführbarkeit und zur Einbeziehung von Eignungsprüfungen in die Akkreditierung, die für Prüf-, Kalibrier- und medizinische Laboratorien relevant sind finden sich in den neuen DAkkS-Regeln R-17025-PL, R-17025-K und R-15189.
  • In einer Pressemitteilung vom 8. August 2025 – Neues Regeldokument für Zertifizierungsstellen veröffentlicht – DAkkS-Regelwerk jetzt vollständig hat die DAkkS mitgeteilt, dass mit Veröffentlichung der für Zertifizierungsstellen für Managementsysteme relevanten Regel R-17021-1 nunmehr alle horizontalen Regeln vollständig veröffentlicht wurden. Ob bzw. wann den horizontalen Regeln auch sektorale Regeln folgen werden (leere Tabelle in der DAkkS-Liste LI-014) bleibt abzuwarten.
  • Durch das seit Januar 2025 weggefallene Schriftformerfordernis für die Antragstellung bei der DAkkS wurden am 25. Februar 2025 auch die Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17011 zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen (R-17011) und das Merkblatt zum Akkreditierungsverfahren (M-17011 Anhang 1) überarbeitet. Seit Januar 2025 ist eine elektronische Antragstellung bei der DAkkS durch E-Mail-Versand des elektronischen Antragsformulars möglich. Zudem ist eine vollständig digitale Antragstellung auch über das DAkkS-PORT möglich.
     

Internationale Regeln (siehe DAkkS-Liste LI-015)

Die 
deutsche Übersetzung der im Januar 2024 neu veröffentlichten Regel ILAC-P9 (ILAC-Politik für Eignungsprüfungen und/oder Vergleiche zwischen Laboratorien, die keine Eignungsprüfungen sind) wurde von der DAkkS veröffentlicht.

Nachweisblätter der DAkkS

Folgende Nachweisblätter der DAkkS wurden revidiert: 

Weitere Nachweisblätter sind in der DAkkS-Liste LI-019 verzeichnet. Sie werden im Rahmen von DAkkS-Begutachtungen eingesetzt, können jedoch auch zur Erstellung von Checklisten für interne Audits verwendet werden.

Weitere neue bzw. revidierte Dokumente der DAkkS

  • In den Listen einzureichender Unterlagen für die Akkreditierung als Prüf- bzw. Kalibrierlaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025 (LI-EU_K, LI-EU_PL) wurden die Verweise auf das aktuelle Regelwerk angepasst (R-17025-PL bzw. R-17025-K statt 71 SD 0 010 und ILAC P10 statt 71 SD 0 005).
    Nach wie vor müssen im Vorfeld einer anstehenden Begutachtung durch die DAkkS auch Kopien aller urkundenrelevanten technischen Normen oder Standards für Prüfungen bzw. Kalibrierungen im akkreditierten Bereich eingereicht werden. Von der Pflicht zur Einreichung sind aktuell die Deutschen Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung (DEV-Verfahren) sowie die amtliche Sammlung von Verfahren zur Probenahme und zur Untersuchung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Futtermitteln (ASU-Verfahren) ausgenommen.
    Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für zurückgezogene ASU-Verfahren.
  • Die DAkkS hat am 11. Juli 2025 die Verwendungsregeln für das Akkreditierungssymbol auf Lizenzbedingungen umgestellt (mit der Kennung SD-DAkkS-002 als Nutzungs- und Gestattungsbedingungen veröffentlicht). Diese gelten ab sofort. In den Lizenzbedingungen wird auf die internationalen Regeln EA-3/01 M und ILAC-P8 verwiesen, deren Inhalte nach wie vor verbindlich einzuhalten und auch weiterhin Gegenstand von Begutachtungen sind. Die bisherige Regel 71 SD 0 011 zur Verwendung des Akkreditierungssymbols wurde zurückgezogen.
    In den Lizenzbedingungen wird darauf hingewiesen, dass der
    Antrag zur Gestattung der Nutzung des Akkreditierungssymbols typischerweise mit dem Antrag auf Akkreditierung gestellt wird. Ein gesondertes Antragsverfahren ist nicht mehr erforderlich. Die Antragsformulare (Antrag auf Erstakkreditierung, Antrag auf Reakkreditierung, Antrag auf Änderung der Akkreditierung) wurden entsprechend angepasst.
    Die Lizenzbedingungen enthalten auch eine
    neugestaltete Kalibriermarke, die durch ein akkreditiertes Kalibrierlaboratorium im eigenen Tätigkeitsbereich verwendet und auf einer von diesem Labor kalibrierten technischen Einrichtung (Messeinrichtung) angebracht werden darf. Die bisherigen Vorgaben der DAkkS zum Layout der Kalibriermarke waren in der zurückgezogenen Regel 71 SD 0 025 zur Verwendung der DAkkS-Kalibriermarke enthalten. Das Layout der neuen Kalibriermarke weicht nun von dem des unveränderten Kalibrierzeichens (siehe R-17025-K, Anhang A) ab.

 

 Pressemitteilungen der DAkkS

Pressemitteilung vom 07.07.2025 – Digital statt händisch: Digitale Siegelung macht Urkunden und Bescheide fälschungssicher

  • Das soll die Dokumente sicherer gegen Missbrauch machen und den Prozess der Ausstellung von Urkunden und Bescheiden beschleunigen.
  • Die Akkreditierungsurkunden der DAkkS werden zukünftig aus einem Urkundendeckblatt und einer Urkundenanlage je einbezogener Fachbereich bestehen. Bisher ausgestellte Gesamturkunden und Teilurkunden je Fachbereich entfallen. Der Versand von Urkundendeckblatt und Urkundenanlagen erfolgt nach wie vor gemeinsam mit dem Bescheid in ausgedruckter Form auf dem Postweg.
  • Künftig soll jedoch auch das digital gesiegelte Deckblatt der Urkunde in der Datenbank der akkreditierten Stellen hinterlegt werden.
  • Außerdem entfällt mit der Umstellung die Verpflichtung zur Rücksendung von ungültig gewordenen Urkunden nach Erweiterungen, Reduzierungen oder Änderungen.

Pressemitteilung vom 21.05.2025 Effizientere Verfahren, klarere Abläufe: Neue Verwaltungspraxis bei Änderungsanträgen

  • Mit dem Ziel einer effizienteren Gestaltung der Akkreditierungsverfahren sowie einer transparenteren und schnelleren Bearbeitung beantragter Änderungen hat die DAkkS eine Anpassung Ihrer Verwaltungspraxis im Umgang mit Änderungsanträgen angekündigt.
  • Vor dem Hintergrund, dass komplexe Änderungsanliegen häufig zu deutlichen Verlängerungen der Bearbeitungszeiten führen und umfangreiche Überarbeitungen oder Neuplanungen der Begutachtungsprozesse und aufwendige Überprüfungsschritte zur Folge haben, hat die DAkkS Änderungen zum laufenden Antrag ausschließlich auf Reduzierungen beschränkt. Das Formular zur Beantragung von Änderungen an laufenden Anträgen wurde entsprechend angepasst.
  • Erweiterungen können weiterhin beantragt werden, jedoch nicht mehr als Änderung des ursprünglichen Antrags, sondern als eigenständiger Antrag auf Änderung der Akkreditierung.
  • Angesichts der langen Bearbeitungszeiten ist das für viele Labore sicher keine gute Nachricht. Viele Verfahren ziehen sich bis zur Bescheidung über Monate hin – in diesem Zeitraum kann sich hinsichtlich der akkreditierten Verfahren viel ändern, was in dieser Phase nun nicht mehr „unkompliziert“ an die DAkkS gemeldet werden kann. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.
Impressum

AZR-Consulting, Inhaber: Tobias Böttge
Oraniendamm 70, Aufgang A
Berlin 13469
Telefon: +49 (0)30 219 17 101
Telefax: +49 (0)30 219 17 103
E-Mail: boettge@azr-consulting.de
Website: www.azr-consulting.de

Rechtlicher Status: Freiberufler
Umsatzsteuer-ID: DE364500413

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