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Newsletter Nr. 4/29.06.2026
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das erste Halbjahr 2026 ist bereits abgeschlossen und für viele beginnt nun die Sommerzeit mit Gelegenheit zum Durchatmen und Auftanken. Bevor es in die Sommerpause geht, möchten wir Sie bereits heute auf unsere Seminartermine im September und Oktober 2026 aufmerksam machen. Eine Übersicht aller Termine finden Sie in unserem chronologischen Seminarkalender unter https://www.azr-consulting.de/seminar-termine/.

Darüber hinaus informieren wir Sie in diesem Newsletter auch wieder kompakt über aktuelle Themen mit Relevanz für die Akkreditierung.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und erholsame Sommerzeit und freuen uns darauf, Sie bei einer unserer kommenden Veranstaltungen begrüßen zu dürfen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr AZR-Team

Tobias Böttge, Andrea Käbelmann-Herde, Ágnes Székely-Tóth 


Nächste Seminartermine

Basisseminar 17025

 

  • geeignet für alle, die neu in die Welt der DIN EN ISO/IEC 17025 eintauchen
  • Vorstellung der Anfoderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 in verständlicher Form und Sprache
  • Dozenten mit bis zu 25-jähriger Praxiserfahrung als Begutachter und Berater
  • als Ergänzung bzw. Aufbauseminar ist insbesondere unser 17025-Intensivseminar gut geeignet
20. Erfahrungsaustausch

  

  • Veranstaltung für QM-Verantwortliche, die sich regelmäßig über DAkkS-Regelungen und ILAC-/EA-Regelungen auf dem Laufenden haltend wollen
  • Überblick über Neuigkeiten von der DAkkS bzw. des DAkkS-Regelwerks sowie relevanter ILAC-/EA-Regelungen der letzten zwölf Monate
  • Dozenten mit bis zu 25-jähriger Praxiserfahrung als Begutachter und Berater
Qualifizierungskurs für QM-Beauftragte

  

  • geeignet für alle, die Verantwortung für das QM-System des Laboratoriums tragen, insbesondere für Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB)
  • als Schwerpunktthemen werden die Aspekte der DIN EN ISO/IEC 17025 behandelt für die die QMBs in den meisten Laboratorien in der Regel selbst verantwortlich sind oder für die Sie den Mitarbeitern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen müssen
  • Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das praktische Wissen mit auf den Weg zu geben, dass Sie bei der erfolgreichen Bewältigung und Umsetzung ihrer Aufgaben benötigen
  • Dozenten mit bis zu 25-jähriger Praxiserfahrung als Begutachter und Berater
  • gute Ergänzung unseres 17025-Intensivseminars und des 17025-Basisseminars
Qualifizierungskurs Interne Auditoren

     

  • geeignet für alle, die in einem Prüf-/Kalibrier- oder medizinischen Laboratorium interne Audits durchführen oder zukünftig durchführen wollen
  • verständliche Darlegung der Anforderungen der ISO 19011 (Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen; Basisregelwerk einer jeden Auditschulung!) an die Auditoren und die Anforderungen an Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von internen Audits
  • am 2. Tag inklusive Behandlung des Themas Kommunikation im Kontext mit der Durchführung von Audits
  • an diesem Kurs haben bisher deutlich über 1000 neue und auch zahlreiche erfahrene Auditoren erfolgreich teilgenommen
Sachkundelehrgänge für die Probenahme

     

  • Zielgruppe sind die Probenehmer im Umweltbereich.
  • Ziel unserer Sachkundelehrgänge für die Probenahme von Oberflächen- und Grundwasser, Abwasser sowie Abfall ist es, Ihnen eine normen- und akkreditierungsgerechte Herangehensweise an die Planung und Durchführung der Probenahme unter Berücksichtigung der Anforderungen der Notifizierung (Fachmodule) sowie der neuen Mantelverordnung, zu vermitteln.
  • Es werden nationale und internationale Standards vorgestellt und praktische Hinweise gegeben. Darüber hinaus werden die Anwendungsgrenzen der Verfahren aufgezeigt und Hinweise zur Qualitätssicherung gegeben. Ausreichend Zeit für Diskussionen ist eingeplant.
  • Abgerundet wird der Sachkundelehrgang durch einen Praxisteil mit Demonstrationen der Probenahme durch einen erfahrenen Praktiker.
  • Als Dozenten konnten wir mit Dr. Spirgath einen erfahrenen Diplom-Geologen und langjährigen Begutachter, der auch in der Regelsetzung aktiv ist, gewinnen.
  • Lehrgänge können einzeln gebucht werden! Bei Besuch mehrerer Kurse durch einen Teilnehmer werden die Rabatte gemäß Seminarflyer gewährt.
Beschwerdemanagement

          

  • geeignet für alle, die Verantwortung für das QM-System des Laboratoriums tragen, insbesondere für Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) und interne Auditoren
  • Vorstellung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 an das Beschwerdemanagement, an den Prozess der Fehlerbearbeitung und an die Ermittlung der Kundenzufriedenheit in verständlicher Form und Sprache
  • Hinweise und Lösungsmöglichkeiten zur praktischen Umsetzung der Anforderungen
  • Dozent mit langjähriger Praxiserfahrung im Prüflabor
Prüfmittelüberwachung
  • geeignet für alle, die im Laboratorium Verantwortung für die Themen Prüfmittelmanagement/-qualifizierung und messtechnische Rückführung tragen
  • Darlegung von Strategien, wie die Anforderungen der DAkkS zur metrologischen Rückführbarkeit (ehemals 71 SD 0 005, jetzt in R-17025-PL) sinnvoll in einem Prüflaboratorium umgesetzt werden können
  • Rückführungsstrategien am Beispiel von Kolbenhubpipetten
  • Dozentin mit Praxiserfahrung als Mitarbeiterin in Kalibrierlaboratorien und als Begutachterin im Auftrag der DAkkS
Intensivseminar 17025
  • geeignet für alle, die Verantwortung für das QM-System des Laboratoriums tragen
  • ISO/IEC 17025 nicht nur theoretisch erklärt, sondern auch mit praktischen Beispielen, die für die eigene Anwendung zur Verfügung gestellt werden, erläutert
  • inklusive Darlegung wichtiger horizontaler ILAC-/EA-Regelungen
  • Dozenten mit bis zu 25-jähriger Praxiserfahrung als Begutachter und Berater
  • gute Ergänzung unseres QMB-Seminars und unseres 17025-Basisseminars

Die einzelnen Inhalte sowie Hinweise zur Anmeldung bitten wir den auf unserer Homepage als PDF-Dokumente hinterlegten Seminarflyern zu entnehmen. Anmelden können Sie sich online über unsere Homepage.




Aktuelles aus der DAkkS

Neues zur flexiblen Akkreditierung

In einer Pressemitteilung vom 11. Juni 2026 – Entwicklungstreiberin im Akkreditierungswesen: DAkkS erweitert System für flexible Geltungsbereiche auf alle Akkreditierungsnormen hat die DAkkS über die Erweiterung des flexiblen Geltungsbereichs informiert. Für einige Konformitätsbewertungsaktivitäten wird die Flexibilisierung nach den Kategorien A, B und C bereits seit einiger Zeit von der DAkkS angeboten, z.B. für Prüf- und medizinische Laboratorien. Künftig können nun alle Konformitätsbewertungsstellen (u.a. auch Kalibrierlaboratorien) von der Erweiterung profitieren. Folgende Dokumente hat die DAkkS in diesem Zusammenhang überarbeitet bzw. neu veröffentlicht:

  • Anlagen zum Akkreditierungsantrag zur Beantragung des flexiblen Geltungsbereiches für medizinische Laboratorien, für Kalibrierlaboratorien und für Prüflaboratorien
    Die Antragsformulare sind für alle drei Kategorien der flexiblen Akkreditierung – A, B und C – anzuwenden. Dem Antrag ist jeweils die Angabe des Geltungsbereiches, inkl. der Markierung für welche Bereiche die Flexibilisierung beantragt wird, und die zugehörige Liste der Tätigkeiten im flexiblen Geltungsbereich (Flex-Liste) beizufügen.
  • Musterlisten für Konformitätsbewertungsstellen zur Listung ihrer Tätigkeiten im Flexiblen Geltungsbereich der Akkreditierung für Prüf- und Kalibrierlaboratorien
    Die von der DAkkS zur Verfügung gestellten Musterlisten beinhalten die Mindestangaben der vom Labor zu veröffentlichenden Informationen über seine jeweiligen Tätigkeiten im flexiblen Geltungsbereich der Akkreditierung. Die Listen sind im jeweiligen ZIP-Ordner der einzureichenden Unterlagen enthalten. Die Verwendung der Muster-Flex-Listen ist nicht verpflichtend, wird aber von uns empfohlen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer einheitlichen Gestaltung und um Abweichungen bei künftigen Begutachtungen aus dem Wege zu gehen. Auch eine adäquate eigene Gestaltung ist aus unserer Sicht weiterhin möglich, in diesem Fall sollten Sie noch einmal kritisch prüfen, ob Ihre Flex-Liste tatsächlich alle erforderlichen Mindestangaben enthält.
  • Liste einzureichender Unterlagen für die Akkreditierung als Kalibrierlaboratorium
    „Um vonseiten der DAkkS immer einen Überblick über die im Rahmen der Flexibilisierung aufgenommenen Tätigkeiten der KBS zu haben, wird der aktuelle Stand der Liste ab sofort mit jeder anstehenden Begutachtung abgefragt. Die Übersendung der Liste erfolgt mit den einzureichenden Unterlagen, in der Regel in Form des gefüllten ZIP-Ordners.“

Wie die DAkkS weiter berichtet, ist auch eine angepasste Darstellung des flexiblen Geltungsbereichs der Akkreditierung vorgesehen: „In den Urkundenanlagen werden die festgelegten Bereiche mit den Kategorien der Flexibilisierung ausgewiesen. Die unter der flexiblen Akkreditierung durchgeführten Tätigkeiten werden ausschließlich in der zugehörigen aktuellen Liste durch die KBS eigenverantwortlich geführt und veröffentlicht. Eine Dopplung von Information wird damit vermieden. […] Die von der KBS geführte Liste hat im Kontext der Akkreditierung flexibler Geltungsbereiche eine zentrale Bedeutung. Konformitätsbewertungstätigkeiten, die die KBS in ihren Akkreditierungsumfang aufnimmt, gelten absolut gleichwertig zu Tätigkeiten, die in den auf der DAkkS-Website veröffentlichten Urkundenanlagen enthalten sind.“ Nutzen Sie also die Chance, die flexible Akkreditierung bei Bedarf zu erweitern und sich damit mehr Handlungsspielraum bei der Einführung weiterer Prüf-, Kalibrier- bzw. Untersuchungsverfahren zu verschaffen!

DAkkS-Regelwerk

Das Verzeichnis des Regelwerks der DAkkS (DAkkS-Liste LI-014) enthält einen Überblick zu allen aktuell in Kraft gesetzten horizontalen Regeln der DAkkS. Ob bzw. wann das Regelwerk auch wieder um sektorale Regeln ergänzt wird, bleibt nach wie vor abzuwarten.
Das Merkblatt zur Beantragung des digitalen Akkreditierungssymbols (M-17011 Anhang 3) wurde am 31. März 2026 überarbeitet. Die Änderungen betreffen folgende Punkte:

  • Die Flex-Liste kann ebenfalls mit dem digitalen Akkreditierungssymbol signiert werden.
  • Ein Verweis auf die Lizenzbedingungen der DAkkS (SD-DAkkS-002) wurde aufgenommen.
  • Das Antrags- und Autorisierungsdokument wurde geändert.
  • Folgende Angabe zu anfallenden Verwaltungskosten wurde aufgenommen: „Aktuell belaufen sich die Verwaltungskosten bei der DAkkS für Antrags- und Verwaltungskosten bei der DAkkS für das digitale Akkreditierungssymbol auf im Durchschnitt niedrige zweistellige Summen.“

Wir weisen darauf hin, dass die Anwendung des digitalen Akkreditierungssymbols freiwillig und ergänzend zum herkömmlichen Akkreditierungssymbol ist.

Internationale Regeln

  • Die deutsche Übersetzung der im Juni 2025 veröffentlichten Regel EA-3/01 M (Bedingungen von EA für die Verwendung von Akkreditierungssymbolen, Logos und anderen Hinweisen auf die Akkreditierung sowie von Verweisen auf den Status als Unterzeichner des EA MLA) wurde von der DAkkS veröffentlicht. Die revidierte Regel enthält keine für Laboratorien relevanten Änderungen und ergänzt die Anforderungen der Regel ILAC-P8. Die Inhalte beider Regeln sind nach wie vor verbindlich einzuhalten und auch weiterhin Gegenstand von Begutachtungen (siehe „Zusätzliche Anforderungen“ unter „Weitere Aspekte der Begutachtung“ in den angepassten Formularen der DAkkS-Begutachtungsberichte für Prüf-, Kalibrier- und medizinische Laboratorien. Etwaige Verstöße gegen markenrechtliche Vorgaben (z.B. falsche Abmessungen, Verzerrungen, Hintergrundgestaltung, fehlender Freiraum, Nutzung mit anderen Symbolen) sind jedoch bei Begutachtungen nicht als Abweichungen aufzuzeichnen.
  • Übrigens: Die International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) und das International Accreditation Forum (IAF) haben sich zusammengeschlossen und die Global Accreditation Cooperation Incorporated (Global ACI) gebildet. Dieser Zusammenschluss ist zum 1. Januar 2026 offiziell in Kraft getreten. Die DAkkS ist wegen juristischer Vorbehalte Global ACI bisher noch nicht beigetreten, hat jedoch ihre Absicht dazu erklärt. Wichtig für Sie: Alle bisherigen ILAC-Regeln (siehe DAkkS-Liste LI-015) bleiben für Begutachtungen der DAkkS zunächst gültig. Das derzeit gültige Kombi-Symbol (kombiniertes MRA-Zeichen von ILAC und DAkkS) kann weiterhin verwendet werden. Die Rechte an der Nutzung der ILAC-Marke liegen bei Global ACI. Ein Austausch der Symbole wird voraussichtlich mit einem entsprechenden Übergangszeitraum sukzessive erfolgen. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der DAkkS vom 29. April 2026 – DAkkS-Delegation bei Global ACI.

Nachweisblätter der DAkkS

Folgende Nachweisblätter der DAkkS wurden revidiert bzw. neu veröffentlicht

Weitere Nachweisblätter sind in der DAkkS-Liste LI-019 verzeichnet. Sie werden im Rahmen von DAkkS-Begutachtungen eingesetzt, können jedoch auch zur Erstellung von Checklisten für interne Audits verwendet werden.

Impressum

AZR-Consulting, Inhaber: Tobias Böttge
Oraniendamm 70, Aufgang A
Berlin 13469
Telefon: +49 (0)30 219 17 101
Telefax: +49 (0)30 219 17 103
E-Mail: boettge@azr-consulting.de
Website: www.azr-consulting.de

Rechtlicher Status: Freiberufler
Umsatzsteuer-ID: DE364500413

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