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Newsletter Nr. 5/01.08.2023
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mit diesem AZR-Newsletter wollen wir Sie wieder in Kurzform über wichtige akkreditierungsrelevante Themen informieren.

Außerdem haben wir für Sie eine Übersicht derjenigen Seminartermine bis 05. Oktober 2023 zusammengestellt, bei denen noch freie Plätze verfügbar sind. Einen Überblick über unsere Seminare 2023 finden Sie unter
https://www.azr-consulting.de/seminare/ .

Wir bitten Anmeldungen insbesondere für Präsenzseminare nach Möglichkeit spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Termin vorzunehmen. Sofern noch Plätze frei sind berücksichtigen wir selbstverständlich auch gern später eintreffende Anmeldungen, empfehlen dann aber möglichst vorab bei uns nachzufragen.

Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Sommerzeit und freuen uns, Sie bei einem unserer nächsten Seminare begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr AZR-Team
Andreas Müller, Andrea Käbelmann, Bettina Strauss

 


Nächste Seminartermine

Sachkundelehrgang für die Probenahme

 

  • Zielgruppe sind die Probenehmer im Umweltbereich.
  • Ziel unserer Sachkundelehrgange für die Probenahme von Oberflächen- und Grundwasser sowie Abwasser ist es, Ihnen eine normen- und akkreditierungsgerechte Herangehensweise an die Planung und Durchführung der Probenahme im Umweltbereich, unter Berücksichtigung der Anforderungen der Notifizierung (Fachmodule), zu vermitteln.
  • Es werden nationale und internationale Standards vorgestellt und praktische Hinweise gegeben. Darüber hinaus werden die Anwendungsgrenzen der Verfahren aufgezeigt und Hinweise zur Qualitätssicherung gegeben. Ausreichend Zeit für Diskussionen ist eingeplant.
  • Abgerundet werden die jeweiligen Sachkundelehrgänge durch einen Praxisteil mit Demonstrationen der Probenahme durch einen erfahrenen Praktiker.
  • Als Dozenten konnten wir mit Dr. Spirgath einen erfahrenen Diplom-Geologen und langjährigen Begutachter, der auch in der Regelsetzung aktiv ist, gewinnen.
  • Lehrgänge können einzeln gebucht werden! Bei Besuch mehrerer Kurse duch einen Teilnehmer werden die Rabatte gemäß Seminarflyer gewährt.
Qualifizierungskurs für interne Auditoren

  

  • Geeignet für alle, die in einem Prüf-/Kalibrier- oder medizinischen Laboratorium interne Audits durchführen oder zukünftig durchführen wollen.
  • Verständliche Darlegung der Anforderungen der ISO19011 (Leitfaden für die Auditierung von Managementsystemen; Basisregelwerk einer jeden Auditschulung!) an die Auditoren und die Anforderungen an Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von internen Audits.
  • Am 2.Tag inklusive Behandlung des Themas Kommunikation im Kontext mit der Durchführung von Audits.
  • An diesem Kurs haben bisher weit über 1000 neue und auch zahlreiche erfahrene Auditoren erfolgreich teilgenommen.
Qualifizierungskurs für QM-Beauftragte

  

  • Geeignet für alle, die Verantwortung für das QM-System des Laboratoriums tragen, insbesondere für Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB).
  • Als Schwerpunktthemen werden die Aspekte der ISO/IEC 17025 behandelt für die die QMB’s in den meisten Laboratorien in der Regel selbst verantwortlich sind oder für die sie den Mitarbeitern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen müssen.
  • Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das praktische Wissen mit auf den Weg zu geben, dass sie bei der erfolgreichen Bewältigung und Umsetzung ihrer Aufgaben benötigen.
  • Dozenten mit bis zu 25-jähriger Praxiserfahrung als Begutachter und Berater.
  • Gute Ergänzung unseres 17025-Intensivseminars und des 17025-Basisseminars.
Praxisorientierte Ermittlung von Risiken und Chancen

     

  • Geeignet für alle, die Verantwortung für das QM-System des Laboratoriums tragen, insbesondere für Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB).
  • Vermittlung des Thema Risiken und Chancen in Theorie und Praxis.
  • Laborverantwortliche fragen sich häufig, zu welchen Aspekten/Themen könnten und sollten Analysen von Risiken und Chancen erfolgen? Ferner werden wir häufig mit der Frage konfrontiert, wie diese Analysen durchgeführt und dargestellt werden sollen. Im Rahmen dieses Seminars wollen wir Ihnen genau zu diesen Fragen Wege und Beispiele aufzeigen und zusammen mit Ihnen im Rahmen von Gruppenarbeiten neue Ideen für mögliche Risiken und Chancen generieren.
  • Mit Herrn Ernst haben wir einen erfahrenren Dozenten und Begutachter für dieses Seminar gewinnen können. Er ist u.a. EOQ/DGQ Labormanager nach ISO/IEC 17025 und firtst und second party Auditor nach DIN EN ISO/IEC 17025 und IATF 16949.

Neue Anforderungen der DIN EN ISO 15189:2023

          

  • Geeignet für alle, die Verantwortung für das QM-System des Laboratoriums tragen.
  • ISO/IEC 17025 nicht nur theoretisch erklärt, sondern auch mit praktischen Beispielen, die für die eigene Anwendung zur Verfügung gestellt werden, erläutert.
  • Inklusive Darlegung wichtiger horizontaler ILAC-/EA-Regelungen.
  • Dozenten mit bis zu 25-jähriger Praxiserfahrung als Begutachter und Berater.
  • Gute Ergänzung unseres 17025-Basisseminars.
Basisseminar 17025

    

  • Geeignet für alle, die neu in die Welt der ISO/IEC 17025 eintauchen.
  • Die Anforderungen der ISO/IEC 17025 werden in verständlicher Form und Sprache vorgestellt.
  • Dozenten mit bis zu 25-jähriger Praxiserfahrung als Begutachter und Berater.
  • Als Ergänzung bzw. Aufbauseminar ist insbesondere unser 17025-Intensivsminar gut geeignet.

Die einzelnen Inhalte sowie Hinweise zur Anmeldung bitten wir den auf unserer Homepage als PDF-Dokumente hinterlegten Seminarflyern zu entnehmen. Anmelden können Sie sich online über unsere Homepage.



NEWS

(Neuigkeiten seit Newsletter Nr. 3/2023)

  • Aktuelle Fachmeldungen der DAkkS

  • Aktuelle "Amtliche Mitteilungen" der DAkkS

    • Nichts Neues! 


  • Aktuelle "Pressemitteilungen" der DAkkS

    • Wegen der großen Bedeutung wird an dieser Stelle noch einmal, wie bereits im Newsletter 03/2023, auf die neue Regel R-17025-PL eingegangen!

      Pressemitteilung, 24.02.2023

      DAkkS-Regelwerk - Neues Regeldokument für Prüflaboratorien veröffentlicht - Regel R-17025-PL konkretisiert die Anwendung der Norm DIN EN ISO/IEC 17025

      WICHTIG! Die Regel ist ausdrücklich nur an Prüflaboratorien adressiert und nicht an alle Arten von Laboratorien für die die DIN EN ISO/IEC 17025 gilt!

      Was ändert sich durch die Regel R-17025-PL?


      Zitat: „…Die neue Regel R-17025-PL bringt keine inhaltlichen Änderungen in der Akkreditierungspraxis mit sich, sondern nimmt notwendige Konkretisierungen vor. Wesentliche Grundlage für die Akkreditierung von Prüflaboratorien ist die Norm selbst.
      Anforderungen internationaler Regeln der Organisationen European Accreditation (EA) und der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) zur Akkreditierung von Prüflaboratorien, die bisher Bestandteil horizontaler Regeln der DAkkS waren, wurde in die neue Regel R-17025-PL übernommen. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben der Dokumente EA-2/15 M zur Akkreditierung flexibler Geltungsbereiche und ILAC-P10 zur metrologischen Rückführbarkeit von Prüfergebnissen…“

      Highlights:

      Kap.7.8.4:
      Neue Kategorien der flexiblen Akkreditierung!
      Die Kategorien zur Flexibilisierung des Geltungsbereichs der Akkreditierung werden zukünftig mit A, B und C bezeichnet und ersetzen die bisherigen Einstufungen als III, I und II. Spezifizierung der notwenigen Angaben in der Liste der flexibel akkreiditerten Verfahren.

      Kap. 7.9.3:
      Aufrechterhaltung der Akkreditierung für einzelne Prüfverfahren bei fehlenden Kunden/Aufträgen:
      Die DAkkS hat festgelegt, welche Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Akkreditierung einzelner Prüfverfahren, die in einem Akkreditierungsintervall nicht oder sehr selten durchgeführt wurden, bestehen.

      Kap. 6.2.1:
      Anforderungen an Arbeitnehmerüberlassung festgelegt!

      Kap. 6.5.2:
      „Die Anforderungen zum Nachweis der Sicherstellung einer geeigneten metrologischen Rückführbarkeit ergeben sich aus dem Dokument ILAC-P10:2020.“ Diese Anforderungen werden durch Konkretisierungen in der R17025 ergänzt! u.a.:
      „Gemäß 17025 und ILAC-P10 sind prüflaborinterne Kalibrierungen möglich. Für diese gelten die Anforderungen der 17025 und ILAC-P10 synonym.“

      Kap. 6.6.2:
      Unterauftragnehmer für Untersuchungen aus dem akkreditierten Bereich müssen akkreditiert sein!

      Kap. 6.6.3:
      Unterauftragnehmer für Untersuchungen aus dem akkreditierten Bereich müssen akkreditiert sein! Ausnahme: „Werden in begründeten Ausnahmefällen nicht akkreditierte Stellen beauftragt, muss der Vertrag auch die Möglichkeit der Überwachung durch die DAkkS beim externen Anbieter beinhalten.“

      Kap. 7.7.2 (Eignungsprüfungen):
      „Der Plan muss immer den aktuellen Akkreditierungszyklus umfassen. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass der Plan mindestens die folgenden 3 Jahre im Voraus betrachtet.“

      Kap. 8.4.2:
      Alle Aufzeichnungen sind 10 Jahre aufzubewahren!

      Kap. 8.8.2:
      „Der Zyklus des Auditprogramms muss mindestens in 24 Monaten alle Normanforderungen und den Geltungsbereich der Akkreditierung repräsentativ abdecken.“
      Bisher wurden auch Auditprogramme i.S. der Norm über 3-5 Jahre akzeptiert!


    • Pressemitteilung, 31.05.2023
      DAkkS passt Prozesse für Akkreditierungsverfahren an - Neuausrichtung einzelner Schritte für schnellere Akkreditierungsentscheidung

      u.a. interessant: "Neuausrichtung der Dokumentenprüfung im Vorfeld einer Begutachtung:
      Anhand der eingereichten Unterlagen führen die Begutachtenden der DAkkS eine Dokumentenprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob die Konformitätsbewertungsstelle die grundlegenden Anforderungen anhand der Unterlagen erfüllt. Diesem Schritt vor der Begutachtung wird zukünftig ein höherer Stellenwert eingeräumt, indem die eingereichten Unterlagen nicht nur auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden, sondern auch nach inhaltlichen Kriterien hinsichtlich der Anforderungen der jeweiligen Norm, die der Akkreditierung zugrunde liegt, im Vorfeld einer Begutachtung. Nach Abschluss dieser Prüfung erhält die antragstellende Konformitätsbewertungsstelle einen Bericht, der eine Gesamtbewertung und ggf. Feststellungen zu fehlenden Voraussetzungen und möglichen Abweichungen enthält.“

    • Pressemitteilung, 03.07.2023
      DAkkS führt angepasste Prozesse ein - Umstellung der Verfahrensbearbeitung erfolgt schrittweise

      „Die Anpassungen im Akkreditierungsverfahren werden für neue Anträge wirksam. Bereits laufende Antrags- und Akkreditierungsverfahren werden schrittweise bis zum 30. Juni 2024 umgestellt.“

      Neuerungen im Überblick:
    • effizientere und parallele Abfolge der Verfahrensschritte
    • beschleunigte Antragsbearbeitung
    • neu ausgerichtete Dokumentenprüfung im Vorfeld der Begutachtung
    • frühzeitigere Begutachtungsplanung
    • veränderte Aufgabenverteilung im Verfahrensmanagement
    • zentrale Ansprechperson im Akkreditierungsverfahren

      Über die wichtigsten Verfahrensneuerungen hat die DAkkS in einer Meldung vom 31. Mai 2023 vorab informiert.“  s.o.

      Im Zusammenhang mit der Umstellung der Verfahrensbearbeitung hat die DAkkS das  Merkblatt zum Akkreditierungsverfahren“ (M-17011 Anhang 1) herausgegeben. Dies enthält ausführliche Erläuterungen zum Akkreditierungsverfahren:

      Merkblatt zum Akkreditierungsverfahren "M-17011 Anhang 1" vom 03.07.2023



  • Infos & News - Verschiedenes

    • Aktuelle Regelwerkslisten!

      LI-013 Liste DAkkS-Regelwerk (altes Regelwerk)

      LI-014 Verzeichnis des Regelwerks der DAkkS (neues Regelwerk)
      (Fundstellenverzeichnis über Verwaltungsvorschriften der DAkkS)

      LI-015 Übersicht internationaler Regeln die in die Verwaltungspraxis der DAkkS für Akkreditierungsverfahren übernommen wurden

    • EA-Regeln

      EA-3/01 M: 2021
      Bedingungen von EA für die Verwendung von Akkreditierungssymbolen, Logos und anderen Hinweisen auf die Akkreditierung sowie von Verweisen auf den Status als Unterzeichner des EA MLA

      Bitte hier insbesondere Kapitel 5.2.1 (Pflicht zur Verwendung des Akkreditierungssymbols auf Prüfberichten - alternativ Textverweis auf die Akkreditierung gemäß Kap. 6/2. Absatz) beachten. Wird verstärkt begutachtet!

      EA-4/02 M: 2022
      Ermittlung der Messunsicherheit bei Kalibrierungen



    • ILAC-Regeln und Guides

      u.a. ILAC G17:01/2021 ILAC Guidelines for Measurement Uncertainty in Testing
      Weitere interessante Dokumente unter publications !

    • Eurachem 

      Auf der Eurachem-Website gibt es viele hilfreiche und interessanten Dokumente zu technischen Themen und Fragestellungen der Akkreditierung

    • Flexible Akkreditierung - Kategorie III (zukünftig Kategorie A) 

      Die DAkkS hat am 14.12.2022 in einer Schulung für Laboratorien klargestellt, dass unter die Kategorie III nur Nachfolgenormen mit identischer Nummer und identischem Titel fallen! Wenn eine Norm eine neue Nummer erhalten hat, aber inhaltlich gleichgeblieben ist, so fällt diese Art von Nachfolgenormen nicht unter die Kategorie III sondern in die Kategorie I.

    • Beschwerden/Widerspruch/Gegenvorstellung

      Regelungen dazu siehe

      Beschwerdemanagement

      Widerspruchsstelle

      Gegenvorstellung - siehe DAkkS
      Richtlinie RI-009DE Dokumentation der Begutachtung


      Bitte in diesem Dokument u.a. Kap. 4.7.2 (4.Absatz auf S. 17) beachten. Hier steht beschrieben wie sie vorgehen sollen, wenn sie mit der Abweichung eines Begutachters nicht einverstanden sind („Gegenvorstellung“ beim Verfahrensmanager vorbringen).


    • Akkreditierungsbeirat (AKB)
       
      Der AKB berät und unterstützt die Bundesregierung und die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) in Fragen der Akkreditierung. Die Protokolle aus den AKB-Sitzungen sind einsehbar und teilweise sehr interessant. Nutzen Sie die Möglichkeit auch dort Informationen zu erlangen. Bemerkenswert finden wir, dass auf der letzten Sitzung mehr als die Hälfte der AKB-Vertreter entschuldigt fehlten.

    • Neues AQS-Merkblatt A-8 Prüfmittelüberwachung 

      kostenlos unter https://www.lawa.de/Publikationen-363-AQS-Merkblaetter.html




Wichtige "neue" horizontale und sektorale DAkkS-Regelungen!


Horizontale Regelungen:

R-17025-PL Regel zur Akkreditierung von Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018

Merkblätter/Richtlinien:

RI-040DE A1 MOVEit - Kurzanleitung für externe Empfänger 

Merkblatt zum Akkreditierungsverfahren M-17011 Anhang 1



Abteilung I-IV (gemäß alter Organisationsstruktur) betreffende neue Dokumente / sektorale Regelungen:

Keine revidierten oder neuen Regelwerke (auch nicht gemäß neuer Organisationsstruktur!)!

Impressum

AZR-Consulting, Inhaber: Andreas Müller
Oraniendamm 70, Aufgang A
Berlin 13469
Telefon: +49 (0)30 219 17 101
Telefax: +49 (0)30 219 17 103
E-Mail: mueller@azr-consulting.de
Website: www.azr-consulting.de

Rechtlicher Status: Freiberufler
Umsatzsteuer-ID: DE227101775

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