Im Browser öffnen / Druckansicht

Newsletter Nr. 3/02.05.2022
{title}{surname},

mit diesem AZR-Newsletter möchten wir Sie wieder in Kurzform über Neuigkeiten zu wichtigen akkreditierungsrelevanten Themen informieren.

Außerdem haben wir für Sie eine Übersicht der nächsten Seminartermine bis Ende Juni 2022 zusammengestellt. Einen Überblick über unsere Seminare 2022 finden Sie unter https://www.azr-consulting.de/seminare/.

Achtung (NEU): 
Das nächste Seminar „Qualifizierungskurs für interne Auditoren gemäß ISO 19011 - Interne Audits für DIN EN ISO/IEC 17025 und DIN EN ISO 15189 akkreditierte Laboratorien“ vom 24.-25.5.2022 findet jetzt anders als ursprünglich geplant online statt. Weitere Teilnehmer sind herzlich Willkommen!

Wichtiger Hinweis für Anmeldungen zu Seminaren als Präsenzveranstaltung:

Wir würden uns freuen, wenn wir im Sommer/Herbst auch wieder das ein oder andere Seminar als Präsenzveranstaltung durchführen könnten. Für Präsenzveranstaltungen müssen wir 4-6 Wochen vor dem jeweiligen Termin wissen, ob die Mindestteilnehmerzahl (i.d.R. 8-10) erreicht wird. 
Ist dies nicht der Fall müssen wir unsere Hotelverträge rechtzeitig kündigen (i.d.R. 4 Wochen vor dem Seminartermin), wenn wir ohne Stornokosten unsere Verträge mit den Seminarhotels stornieren möchten. Dies führt derzeit dazu, dass wir bisher zum Zeitpunkt X alle Päsenzseminartermine absagen mussten.
Also ist unsere dringende Bitte, sich für Präsenzseminartermine mindestens 4-6 Wochen vor dem Seminartermin anzumelden, wenn auch Sie möchten, dass diese Art der Seminare in Zukunft nicht komplett ausstirbt
.

Wir würden uns über Ihre Anmeldung(en) freuen und stehen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Müller


Nächste Seminartermine

Basisseminar DIN EN ISO/IEC 17025

 

  • Geeignet für alle, die neu in die Welt der ISO/IEC 17025 eintauchen.
  • Die Anforderungen der ISO/IEC 17025 werden in verständlicher Form und Sprache vorgestellt.
  • Dozenten mit bis zu 25-jähriger Praxiserfahrung als Begutachter und Berater.
  • Als Ergänzung bzw. Aufbauseminar ist insbesondere unser 17025-Intensivsminar gut geeignet.

     12.05.2022 Online-Seminar, noch 5 Plätze frei
Qualifizierungskurs für interne Auditoren

  

  • Geeignet für alle, die in einem Prüf-/Kalibrier- oder medizinischen Laboratorium interne Audits durchführen oder zukünftig durchführen wollen.
  • Verständliche Darlegung der Anforderungen der ISO19011 (Leitfaden für die Auditierung von Managementsystemen; Basisregelwerk einer jeden Auditschulung!) an die Auditoren und die Anforderungen an Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von internen Audits.
  • Am 2.Tag inklusive Behandlung des Themas Kommunikation im Kontext mit der Durchführung von Audits.
  • An diesem Kurs haben bisher deutlich über 1000 neue und auch zahlreiche erfahrenen Auditoren erfolgreich teilgenommen.

     24.05.-25.05.2022 Online-Seminar, noch 14 Plätze frei
Intensivseminar DIN EN ISO/IEC 17025

  

  • Geeignet für alle, die Verantwortung für das QM-System des Laboratoriums tragen.
  • ISO/IEC 17025 nicht nur theoretisch erklärt, sondern auch mit praktischen Beispielen, die für die eigene Anwendung zur Verfügung gestellt werden, erläutert.
  • Inklusive Darlegung wichtiger horizontaler ILAC-/EA-Regelungen.
  • Dozenten mit bis zu 25-jähriger Praxiserfahrung als Begutachter und Berater.
  • Gute Ergänzung unseres QMB-Seminars und unseres 17025-Basisseminars.

     22.06.-24.06.2022 Online-Seminar, noch 15 Plätze frei
Praxistraining Verifizierung und Validierung

     

  • Ziel ist es, ihnen Wege aufzuzeigen, wie die Anforderungen gemäß
    DIN EN ISO/IEC 17025 im Prüflabor zum Thema Verifizierung/Validierung von Prüfverfahren so praxisnah wie möglich realisiert werden können.
  • Keine langatmigen mathematisch-statistischen Vorträge,
    sondern praxisnahe Darlegung der Umsetzung.
  • Praxisteil am Nachmittag an eigenen PC-Arbeitsplätzen,
    Durchführung von Berechnungen anhand eigener Daten!
  • Inklusive EXCEL-Tool für notwendige Berechnungen.
    Gleichzeitig verwendbar als Verifizierungs-/Validierungsplan und Verifizierungs-/Validierungsbericht.

     22.06.2022 in Berlin, noch 14 Plätze frei
Praxistraining Ermittlung der Messunsicherheit

          

  • Ziel ist es Sie in die Lage zu versetzen, die Messunsicherheit auf Grundlage von im Labor vorhandenen Daten so schnell und effizient wie möglich selbstständig zu ermitteln.
  • Vermittlung der Philosophie des Nordtest-Konzepts und der
    DIN ISO 11352.
  • Nutzung von im Labor existierenden Qualitätssicherungsdaten für die Ermittlung der Messunsicherheit ohne Durchführung zusätzlicher Experimente.
  • Praxisteil am Nachmittag an eigenen PC-Arbeitsplätzen, Durchführung von Messunsicherheitsberechnungen mit Hilfe eines bekannten und anerkannten EXCEL-Tools anhand eigener Daten!

    23.06.2022 in Berlin, noch 13 Plätze frei
16. Erfahrungsaustausch für DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte Laboratorien

    

  • Veranstaltung für QM-Verantwortliche, die sich regelmäßig über DAkkS-Regelungen und ILAC-/EA-Regelungen auf dem laufenden haltend wollen.
  • Überblick über Neuigkeiten von der DAkkS bzw. des DAkkS-Regelwerks sowie relevanter ILAC-/EA-Regelungen der letzten 12 Monate.
  • Dozenten mit bis zu 25-jähriger Praxiserfahrung als Begutachter und Berater.

    28.06.2022 in Nürnberg, noch 13 Plätze frei

Die einzelnen Inhalte sowie Hinweise zur Anmeldung bitten wir den auf unserer Homepage als PDF-Dokumente hinterlegten Seminarflyern zu entnehmen. Anmelden können Sie sich online über unsere Homepage.



NEWS

(Neuigkeiten seit Newsletter Nr. 6/2021 vom 10.12.2021)

  • Aktuelle Fachmeldungen der DAkkS

  • Aktuelle "Amtliche Mitteilungen" der DAkkS für Prüf- und Kalibrierlaboratorien

    • Nichts Neues! 

  • Aktuelle "Pressemitteilungen" der DAkkS

    • Pressemitteilung, 2022-02-01
      Neue Unternehmensstruktur – DAkkS passt Aufbauorganisation an.
      Bei der neuen Aufbauorganisation setzt die DAkkS auf eine deutlich schlankere Fachbereichsstruktur. Zukünftig werden in vier Fachabteilungen insgesamt 26 Fachbereiche die Akkreditierungsverfahren betreuen. Alle relevanten Akkreditierungsaktivitäten (z.B. Prüfungen, Inspektionen, Zertifizierungen) eines Themengebietes werden nur noch in einem Fachbereich bearbeitet.
      Ziel: verbesserte, effektivere und effiziente Verfahrensbearbeitung. Bislang umfasste die Organisationsstruktur der Akkreditierungsstelle rund 50 Fachbereiche verteilt auf fünf Fachabteilungen.

    • Pressemitteilung, 2022-01-28
      DAkkS senkt erneut Vorschusszahlungen, neue Regelung gilt seit Februar 2022

    • Pressemitteilung, 03.12.2021
      Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Akkreditierung: DAkkS hält an Vor-Ort-Begutachtungen fest; Wahrung des gesetzlichen Auftrags und des Infektionsschutzes stehen im Mittelpunkt.

  • Verschiedenes

    • Hinweis zum Thema Prüfberichte
      Gemäß Kapitel 7.8.2.2 der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 heißt es u.a. „Daten, die vom Kunden bereitgestellt werden, müssen eindeutig gekennzeichnet sein werden. …“.
      Dazu gehören z.B. auch Angaben zur Bezeichnung der Proben. Nach unserer Erfahrung wird dieser Aspekt in letzter Zeit bei der Begutachtung von Prüfberichten verstärkt hinterfragt. Wir empfehlen zu überprüfen, ob sie diese Anforderung erfüllen.

    • Übermittlung von Normen an die DAkkS – Was passiert damit?
      Verschiedentlich haben wir von unseren Kunden gehört, dass die Begutachter bei Vor-Ort-Begutachtungen oder Remote-Begutachtungen nicht über Normen für die Prüfverfahren verfügten, die sie begutachten wollten. Diese werden dann teilweise vor und teilweise während der Begutachtung von den einzelnen Begutachtern nochmals angefordert, obwohl die Laboratorien in Vorbereitung der Begutachtung das komplette Normenpaket, nicht selten mit erheblichem Aufwand, bereits an die DAkkS schicken mussten.
      Da stellt sich die Frage, wo diese Normen bleiben und wofür sie verwendet werden. Von einem Begutachter haben wir bei einer Schulung gehört, dass an ihn immer das komplette Normenpaket übermittelt werden sollte, in seinem Fall mehrere Gigabyte. Dies ist praxisfremd und hat in einem Fall 2 Tage für die Datenübermittlung in Anspruch genommen.
      Begutachter sollten sinnvollerweise von den Verfahrensmanagern gefragt werden welche Normen sie benötigen und nur diese vor der Begutachtung zugeschickt bekommen.

      Wir möchten Sie ermuntern derartige Fälle an die DAkkS zu melden und um Optimierung dieser Verfahrensweise zu bitten. Eine Info an den VUP könnte auch hilfreich sein. Ohne Rückmeldung seitens der Laboratorien an die DAkkS wird sich sonst höchstwahrscheinlich nichts ändern.

    • Fachbegutachten werden immer formaler?
      Dies wird zum Glück nicht von allen, aber doch von einer steigenden Anzahl von Laboratorien bei unseren Schulungen immer wieder beklagt. Auch unseres Erachtens ist es nicht im Sinne der Akkreditierung, wenn ein Fachbegutachter ein Büro während der Begutachtung nicht verlässt. Für einen Fachbegutachter sollte der Löwenanteil seiner Zeit bei einer Begutachtung für das Führen von Fachgesprächen mit den für die Durchführung der Prüf-/Kalibrierverfahren sowie die Prüfmittelüberwachung verantwortlichen Labormitarbeiter zur Verfügung stehen. Wir haben von einem Fall gehört, wo ein Fachbegutachter die Laborräume nur von weitem betrachtet hat. Nun ist es allerdings so, dass die Begutachter seitens der DAkkS auch immer mehr formale Aufgaben im Rahmen einer Begutachtung übernehmen müssen und von daher auch für Begutachter immer mehr Zeitdruck aufgebaut wird. Es wird für alle Seiten nicht einfacher.

      Nach Rückmeldungen von einigen unserer Kunden scheint ein altbekannter „Zeitfresser“ immer mehr Begutachtungszeit zu kosten: Die Abstimmung der Urkundenanlage vor Ort! In einem komplexeren Verfahren sollen die Beteiligten für diese Aufgabe 1,5 Tage Begutachtungszeit aufgewendet haben und kamen kaum noch ins Labor. An dieser Stelle vertreten wir ganz klar die Auffassung, früher auch von der DAP GmbH und anfangs von der DAkkS GmbH propagiert, dass das primär eine Aufgabe der Begutachtungsvorbereitung durch die DAkkS sein muss und während der vor Ort Begutachtung hier nur noch maximal Feintuning durch die Beteiligten vorgenommen werden sollte.

      Sollten Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben (Missverhältnis von der Zeit für 
      die Begutachtung im Verhältnis zur Bearbeitung der Urkundenanlage), so sollten auch Sie solche Punkte an die DAkkS rückmelden. Z.B. im Rahmen des Monitorings der Begutachter und Verfahrensmanager nach erfolgter Begutachtung. Alle müssen sich darüber klar sein, dass die DAkkS-Geschäftstelle nur auf Dinge reagieren kann, von den Sie auch Kenntnis erlangt!

    • VUP-Info 22.108 vom 2.04.2022: 
      VUP-PG Externe Probenahme: Gestaltungsmodelle  Trinkwasseranalytik
      Zitat: „Der Vorsitz der VUP-Projektgruppe "Externe Probenahme" hat sich mit den Ergebnissen einer VUP-Umfrage zur vertraglichen Gestaltung der Trinkwasser-Probenahme auseinandergesetzt und das weitere Vorgehen besprochen. Herausgearbeitet wurden fokussierte Fragestellungen für eine weitere rechtsgutachterliche Prüfung.
      Ziel für den VUP bleibt weiterhin, den Trinkwasseruntersuchungsstellen nach dem Rückzug der DAkkS-Regel 71 SD 4011 und angesichts einer weiterhin verunsichernden Akkreditierungspraxis Orientierung über zulässige Modelle zur Einbindung von externen Probenehmern zu verschaffen. Für diese Zwecke hatte der VUP ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und darüber auch einen Austausch mit der DAkkS geführt.

      VUP-Mitgliedern steht der Ergebnisvermerk über die Besprechung der Vorsitzenden der PG "Externe Probenahme" auf "MeinVUPortal" zur Verfügung (Login erforderlich).

      Nach unserer Kenntnis soll erst 2023 mit einer Verwaltungsvorschrift oder Ähnlichem zur Thematik externe Trinkwasserprobenehmer Klarheit geschaffen werden.



Wichtige "neue" horizontale und sektorale DAkkS-Regelungen

(seit 10.12.2021)!


Horizontale Regelungen:

Keine für Prüf- und Kalibrierlaboratorien relevanten revidierten oder neuen Regelwerke seit 10.12.2021!

Ausnahme: 
Die DAkkS Regel R 17011  mit dem Titel „Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17011 zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen“ (Stand: 17.02.2022) wurde von der DAkkS veröffentlicht! Diese u.a. auch für Laboratorien wichtige Regel beinhaltet auch Aussagen zum lange erwarteten neuen risikobasierten Begutachtungskonzept (Kap. 7.4.6).

Wir bedauern, dass es in diesem oder einem anderen Dokument nicht weitere Informationen für die Laboratorien zum risikobasierten Begutachtungskonzept gibt. Unseres Erachtens ist die Darlegung bisher intransparent, da u.a. nicht klar wird, welche Risiken welchen Effekt auf Begutachtungsintervalle und Umfang der Begutachtung haben.
An den Begutachtungsintervallen die mindestens einzuhalten sind ändert sich nichts!

Zitat zu Begutachtungsintervallen: “Bei einem Überwachungsintervall von 18 Monaten finden zwischen zwei Wiederholungsbegutachtungen in der Regel zwei Überwachungen statt. Die DAkkS legt bei unbefristeten Akkreditierungen fest, wann die Wiederholungsbegutachtung durchgeführt wird. Es besteht kein Anspruch der KBS darauf, dass der durch die 17011 vorgegebene maximale Zeitraum eines Akkreditierungszyklus von fünf Jahren voll ausgeschöpft wird. … Die Wiederholungsbegutachtung am Ende des laufenden Akkreditierungszyklus kann die DAkkS unabhängig von dem festgelegten Intervall vorziehen, um sicherzustellen, dass die folgende Akkreditierungsentscheidung innerhalb des laufenden Akkreditierungszyklus getroffen werden kann. Die letzte Begutachtungstätigkeit im Rahmen der Wiederholungsbegutachtung ist dazu spätestens vier Monate vor dem Auslaufen des Akkreditierungszyklus durchzuführen.

Eine Wiederholungsbegutachtung ist vom Umfang und Ablauf mit einer Begutachtung zur Erstakkreditierung vergleichbar.“


Abteilung I-IV betreffende neue Dokumente / sektorale Regelungen:

Keine revidierten oder neuen Regelwerke seit 10.12.2021!

Impressum

AZR-Consulting, Inhaber: Andreas Müller
Oraniendamm 70, Aufgang A
Berlin 13469
Telefon: +4903021917101
Telefax: +4903021917103
E-Mail: mueller@azr-consulting.de
Website: www.azr-consulting.de

Rechtlicher Status: Freiberufler
Umsatzsteuer-ID: DE227101775

Wenn Sie keine AZR-Newsletter mehr erhalten möchten, können Sie sich unter folgenden Link abmelden: ABMELDUNG.

Weitere Interessenten können sich für den AZR-Newsletter unter folgenden Link registrieren: ANMELDUNG AZR-NEWSLETTER