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NEWS Umstellung der Akkreditierung auf die neue DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03:
Zur Umstellung der Akkreditierung auf die neue Norm hat die DAkkS auf Ihrer Website eine Umstellungsanleitung veröffentlicht, die zuletzt am 27.03.2019 revidiert wurde.
Im Folgenden haben wir für Sie einige wichtige Eckdaten zur Umstellung auf die neue Norm zusammengestellt:
- 3 Jahre Übergangsfrist für die Umstellung ab Ausgabe der ISO/IEC 17025:2017-11
- Übergangsfrist endet am 30.11.2020!
- Nach dem 30.11.2020 verlieren alle erteilten Akkreditierungen auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 ihre Gültigkeit! (unabhängig davon welches Gültigkeitsdatum auf der Urkunde steht!)
- Die Umstellung kann entweder separat oder im Rahmen von Überwachungsbegutachtungen oder Reakkreditierungen vorgenommen werden
- Die Umstellung auf die neue DIN EN ISO/IEC 17025:2018 ist eine Änderung der Akkreditierung und muss beantragt werden
- Die Begutachtung zur Umstellung auf die neue Norm muss spätestens bis zum 31.05.2020 durchgeführt werden!
- Anmerkung von AZR: wer jetzt noch keinen Antrag auf Umstellung der Norm gestellt hat oder noch keinen Termin für die Umstellungsbegutachtung hat, ist dringend aufgerufen aktiv zu werden. Auch wenn Terminfindungen mit der DAkkS manchmal zeitraubend sein können, sollten Sie hier beharrlich bleiben, um nicht Gefahr zu laufen Anfang Dezember 2020 ohne gültige Akkreditierung da zu stehen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der o.g DAkkS-Umstellungsanleitung. Bitte insbesondere das Kapitel 2.3 der Umstellungsanleitung beachten!
Über die Auswirkungen der Normenrevision können Sie sich letztmalig bei unserem Seminar „Revision der DIN EN ISO/IEC 17025 – Welche Änderungen kommen durch die Normenrevision auf die Laboratorien zu?“ am 21. Januar 2020 in Berlin informieren.
Weitere Infos zur Umstellung sowie News siehe Newsletter Nr. 5 vom 12.12.2019.
Wichtige "neue" horizontale und sektorale DAkkS-Regelungen
(seit 11.12.2019)!
Horizontale Regelungen:
- Keine neuen/revidierten Regelungen!
Abteilung I: Prüflaboratorien – Bauwesen, Verkehr, Werkstofftechnik
- Keine neuen/revidierten Regelungen!
Abteilung I: Kalibrierlaboratorien – Metrologie
- Keine neuen/revidierten Regelungen!
Abteilung II: Prüflaboratorien - Produkt- und Anlagensicherheit, Telekommunikation, EMV
- Keine neuen/revidierten Regelungen!
Abteilung III: Prüflaboratorien – Gesundheit, Forensik
- Keine neuen/revidierten Regelungen!
Abteilung IV: Prüflaboratorien - Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Agrarsektor, Chemie und Umwelt
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