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Newsletter 5/11.12.2019
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wir möchten uns bei Ihnen für das große Interesse an unseren Seminarangeboten und für die vielen positiven Rückmeldungen zu unseren Seminaren im Jahr 2019 herzlich bedanken.

Mit diesem AZR-Newsletter möchten wir Sie wieder über wichtige akkreditierungsrelevante Themen seit dem letzten Newsletter informieren. Außerdem finden Sie eine Übersicht der nächsten Seminartermine bis Ende März/Anfang April 2020. Es würde uns freuen, wenn unsere Seminarangebote auch 2020 wieder auf ein so großes Interesse wie im letzten Jahr stoßen würden. Wir arbeiten weiter mit Hochdruck an der praxisorientierten Optimierung unserer Seminare, um Sie damit auch zukünftig bestmöglich auf die Begutachtungen vorzubereiten.

Die mikrobiologischen Trinkwasser- und Lebensmittelboratorien möchten wir auf unser neues ab März 2020 angebotenes Seminar Nr. 18 zu den Themen Verifizierung/Validierung und Ermittlung der Messunsicherheit mikrobiologischer Prüfverfahren hinweisen. Für das zweite Halbjahr 2020 planen wir außerdem einen neuen Workshop zum Thema „Ermittlung von Risiken und Chancen“.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und eine glückliches neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Müller, Andrea Käbelmann, Bettina Strauss

 

Nächste Seminartermine

Qualifizierungskurs für interne Auditoren Qualifizierungskurs für QM-Beauftragte Anforderungen der 17025 - Intensivseminar

Berlin, noch 7 Plätze frei

Berlin, noch 3 Plätze frei     Nürnberg, noch  14 Plätze frei
Revision DIN EN ISO/IEC 17025 Praxistraining Verifizierung und Validierung Praxistraining Ermittlung der Messunsicherheit

Düsseldorf, noch 7 Plätze frei
Berlin, noch 15 Plätze frei

Berlin, noch 7 Plätze frei

Berlin, noch 10 Plätze frei

Akkreditierungsanforderungen an mikrobiologische Untersuchungen Anforderungen an die Verifizierung/Validierung und die Ermittlung der Messunsicherheit für mikrobiologische Prüfverfahren 14. Erfahrungsaustausch zur 17025

Berlin, noch 15 Plätze frei

Berlin, noch 18 Plätze frei

Bremen, noch 15 Plätze frei

Die einzelnen Inhalte sowie Hinweise zur Anmeldung bitten wir den auf unserer Homepage als PDF-Dokumente hinterlegten Seminarflyern zu entnehmen. Anmelden können Sie sich online über unsere Homepage.


NEWS
Umstellung der Akkreditierung auf die neue DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03:

Zur Umstellung der Akkreditierung auf die neue Norm hat die DAkkS auf Ihrer Website eine Umstellungsanleitung veröffentlicht, die zuletzt am 27.03.2019 revidiert wurde.

Im Folgenden haben wir für Sie einige wichtige Eckdaten zur Umstellung auf die neue Norm zusammengestellt:

  • 3 Jahre Übergangsfrist für die Umstellung ab Ausgabe der ISO/IEC 17025:2017-11
  • Übergangsfrist endet am 30.11.2020!
  • Nach dem 30.11.2020 verlieren alle erteilten Akkreditierungen auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 ihre Gültigkeit! (unabhängig davon welches Gültigkeitsdatum auf der Urkunde steht!)
  • Die Umstellung kann entweder separat oder im Rahmen von Überwachungsbegutachtungen oder Reakkreditierungen vorgenommen werden
  • Die Umstellung auf die neue DIN EN ISO/IEC 17025:2018 ist eine Änderung der Akkreditierung und muss beantragt werden
  • Die Begutachtung zur Umstellung auf die neue Norm muss spätestens bis zum 31.05.2020 durchgeführt werden!
  • Anmerkung von AZR: wer jetzt noch keinen Antrag auf Umstellung der Norm gestellt hat oder noch keinen Termin für die Umstellungsbegutachtung hat, ist dringend aufgerufen aktiv zu werden. Auch wenn Terminfindungen mit der DAkkS manchmal zeitraubend sein können, sollten Sie hier beharrlich bleiben, um nicht Gefahr zu laufen Anfang Dezember 2020 ohne gültige Akkreditierung da zu stehen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der o.g DAkkS-Umstellungsanleitung. Bitte insbesondere das Kapitel 2.3 der Umstellungsanleitung beachten!

Über die Auswirkungen der Normenrevision können Sie sich bei unserem bundesweit angebotenen Seminar „Revision der DIN EN ISO/IEC 17025 – Welche Änderungen kommen durch die Normenrevision auf die Laboratorien zu?“ auch noch Anfang 2020 informieren.

Welche fachlichen Vorgaben für die Umstellung auf die Norm gibt es seitens der DAkkS:

Neben der Schulung der Mitarbeiter bezüglich der neuen ISO/IEC 17025 wird in der Umstellungsanleitung der DAkkS von den Labors auch ein dokumentierter Maßnahmeplan zur Umsetzung der neuen Norm auf Basis eines Vergleichs der neuen mit der alten Norm gefordert.

Muster für einen solchen Maßnahmeplan zur freien Verwendung:

Tipp für die Umstellungsbegutachtung

Lassen Sie sich bei der Umstellungsbegutachtung beim Thema „Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen“ (Kap. 8.5) nicht ins Bockshorn jagen. Im Einleitungskapitel der neuen Norm heißt es u.a. „Das Laboratorium ist dafür verantwortlich zu entscheiden, welche Risiken und Chancen behandelt werden müssen.“ Sollte bei der Erstbegutachtung des für die Laboratorien neuen Themas der Eindruck entstehen, dass der/die Begutachter über das Ziel hinausschießen, darf man gern auf den genannten Satz im Einleitungskapitel verweisen.

Unbestritten ist, dass die Laboratorien eine Regelung einführen und dokumentieren müssen, in der sie beschreiben in welcher Art und Weise sie vorhaben ggf. Risikoanalysen durchzuführen. Kapitel 4.1 der Norm fordert außerdem explizit die Durchführung einer Risikoanalyse zum Thema Unparteilichkeit. Also haben Sie mit dem Thema Unparteilichkeit ihr erstes Beispiel für die Umsetzung Ihrer Regelung zum Thema Risikoanalyse.

Bitte auch Kap 7.10.1b) der neuen Norm im Zusammenhang mit dem Thema Risikoanalyse beachten und das Thema Risikoanalyse (Ermittlung Risikograd) in Ihrem Prozess bzw. Ihren Formularen für den Umgang mit „nichtkonformen Arbeiten“ ggf. deutlicher herausstellen. Für die Umstellungsbegutachtung sollte dies als Minimum zum Thema Risikoanalyse ausreichend sein. Das soll natürlich nicht heißen, dass  das Thema damit für die nächsten Jahre erledigt ist. Bei der nächsten Begutachtung werden die Begutachter eine Weiterentwicklung des Themas und neue Beispiele zur Ermittlung von Risiken und auch Chancen sehen wollen.

Wir würden es begrüßen, wenn uns die Labors, die bereits nach der neuen Norm begutachtet worden sind, kurz ihre Erfahrungen mitteilen könnten. Insbesondere von Interesse sind für uns festgestellte Abweichungen. Mit diesem Input könnten wir den Laboratorien bei unseren Seminaren noch mehr praktische Hinweise und Hilfestellung geben. 

Neues Überwachungskonzept der DAkkS GmbH

Nach aktueller Auskunft der DAkkS befindet sich der DAkkS-Entwurf eines „Risikobasierten Begutachtungskonzeptes“ derzeit in Abstimmung zwischen dem Akkreditierungsbeirat und der DAkkS. Das risikobasierte Begutachtungskonzept ist derzeit nicht in öffentlicher Fassung verfügbar, ein Termin für die Inkraftsetzung des neuen Überwachungskonzeptes liegt derzeit nicht vor.

Bescherdeverfahren der DAkkS - Gegenvorstellung gegen festgestellte Abweichungen:

Es wird empfohlen vor einer Beschwerde an die DAkkS, dass Beschwerdeverfahren der DAkkS „71 SD 0 009“ durchzuarbeiten. Ein Einwand gegen eine vor-Ort von einem Begutachter festgestellte Abweichung stellt im Sinne dieses Dokumentes keine Beschwerde sondern eine „Gegenvorstellung“ dar (siehe Abschnitte 2.1.1 (2) und 4). Diese Gegenvorstellung sollte dann unbedingt auch so benannt werden, da eine nach Auffassung der DAkkS unberechtigte Beschwerde Kosten gemäß Gebühren-VO verursacht! Zum Thema Nichtakzeptanz von Abweichungen siehe auch DAkkS 78 SD 002 Dokumentation der Begutachtung (Abschnitt 2.8.2).

Verschiedenes:

Wichtige "neue" horizontale und sektorale DAkkS-Regelungen

(seit 18.09.2019)!


Horizontale Regelungen:


Abteilung I: Prüflaboratorien – Bauwesen, Verkehr, Werkstofftechnik

  • Keine neuen/revidierten Regelungen!

Abteilung I: Kalibrierlaboratorien – Metrologie

Abteilung II: Prüflaboratorien - Produkt- und Anlagensicherheit, Telekommunikation, EMV
  • Keine neuen/revidierten Regelungen!

Abteilung III: Prüflaboratorien – Gesundheit, Forensik
  • Keine neuen/revidierten Regelungen!

Abteilung IV: Prüflaboratorien - Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Agrarsektor, Chemie und Umwelt

 

Impressum

AZR-Consulting, Inhaber: Andreas Müller
Wittestraße 31
Berlin 13509
Telefon: +4903021917101
Telefax: +4903021917103
E-Mail: mueller@azr-consulting.de
Website: www.azr-consulting.de

Rechtlicher Status: Freiberufler
Umsatzsteuer-ID: DE227101775

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