Die einzelnen Inhalte sowie Hinweise zur Anmeldung bitten wir den auf unserer Homepage als PDF-Dokumente hinterlegten Seminarflyern zu entnehmen. Anmelden können Sie sich online über die auf unserer Homepage zu jedem Seminartermin hinterlegten Anmeldeformulare.
NEWS Umstellung der Akkreditierung auf die neue DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03:
Zur Umstellung der Akkreditierung auf die neue Norm hat die DAkkS auf Ihrer Website eine Umstellungsanleitung (Revision 1.2 vom 27.03.2019) veröffentlicht.
Im Folgenden haben wir für Sie einige wichtige Eckdaten zur Umstellung auf die neue Norm zusammengestellt:
- 3 Jahre Übergangsfrist für die Umstellung ab Ausgabe der ISO/IEC 17025:2017-11
- Übergangsfrist endet am 30.11.2020!
- Nach dem 30.11.2020 verlieren alle erteilten Akkreditierungen auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 ihre Gültigkeit! (unabhängig davon welches Gültigkeitsdatum auf der Urkunde steht!)
- Seit 01.Juli 2018: Begutachtungen nach der neuen Norm durch die DAkkS möglich.
- Die Umstellung kann im Rahmen von Überwachungsbegutachtungen oder Reakkreditierungen oder als separate 1-tägige Begutachtung zur Umstellung vorgenommen werden.
- Die Umstellung auf die neue DIN EN ISO/IEC 17025:2018 ist eine Änderung der Akkreditierung und muss beantragt werden!
- Die Begutachtung zur Umstellung auf die neue Norm sollte mit der nächsten regulären Begutachtung erfolgen. Auch wenn die DAkkS in Ihrer Umstellungsanleitung darauf hinweist, dass die Umstellungsbegutachtung bis spätestens 31.05.2020 durchgeführt werden muss. Ist es nicht empfehlenswert so lange zu warten, da es am Ende dieser Frist auch bei der DAkkS zu Engpässen kommen könnte (siehe 2.2 der Umstellungsanleitung!). Weitere Details entnehmen Sie bitte der o.g. DAkkS-Umstellungsanleitung. Bitte insbesondere das Kapitel 2.3 der Umstellungsanleitung beachten!
Über die Auswirkungen der Normenrevision können Sie sich bei unserem bundesweit angebotenen Seminar „Revision der DIN EN ISO/IEC 17025 – Welche Änderungen kommen durch die Normenrevision auf die Laboratorien zu?“ informieren. Für alle Termine im 2. Halbjahr 2019 sind noch freie Plätze verfügbar.
Vorgaben für die Umstellung seitens der DAkkS:
Neben der Schulung der Mitarbeiter bezüglich der neuen ISO/IEC 17025 wird in der Umstellungsanleitung der DAkkS von den Labors auch ein dokumentierter Maßnahmeplan zur Umsetzung der neuen Norm auf Basis eines Vergleichs der neuen mit der alten Norm gefordert.
Muster für einen solchen Maßnahmeplan zur freien Verwendung:
Entfristung der Akkreditierungsurkunden:
Akkreditierungsurkunden werden seit dem 19.09.2018 unbefristet ausgestellt. Einig Urkunden scheinen jedoch auch nach dem 19.09.2019 noch befristet herausgegeben worden zu sein. Zu dieser Thematik hat die DAkkS am 29.05.2019 eine aktuelle Meldung herausgegeben.
Neuregelung der Darstellung von Kalibrierergebnissen und Kalibrierscheinen:
Die DAkkS hat in Ihrer Meldung vom 12.06.2019 auf eine Neuregelung zur Darstellung von Kalibrierergebnissen auf Kalibrierscheinen hingewiesen. Diese Neuregelung bezieht sich explizit auf die gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditierten Kalibrierlaboratorien und hat für die nach der alten Fassung akkreditierten Kalibrierlaboratorien keine Auswirkung. Auch wenn die Verwendung der DAkkS-Musterkalibrierscheine weiter empfohlen wird, so haben diese zukünftig nur noch empfehlenden Charakter!
Neues Überwachungskonzept der DAkkS GmbH
Noch nicht veröffentlicht und noch nicht in Kraft.
Wichtige „neue“ horizontale und sektorale DAkkS-Regelungen (seit 19.02.2019)!
Horizontale Regelungen:
- Keine neuen/revidierten Regelungen!
Abteilung I: Prüflaboratorien – Bauwesen, Verkehr, Werkstofftechnik
- Zurückgezogen: 71 SD 1 025, Revision: 1.2, 10. September 2015 - Besondere Anforderungen für die Akkreditierung im Bereich der Sportbooterichtlinie
Abteilung I: Kalibrierlaboratorien – Metrologie
- 71 SD 0 025, Revision: 1.0, 12. Juni 2019 - Darstellung von Kalibrierergebnissen und die Verwendung der DAkkS-Kalibriermarke
Abteilung II: Prüflaboratorien - Produkt- und Anlagensicherheit, Telekommunikation, EMV
- Keine neuen/revidierten Regelungen!
Abteilung III: Prüflaboratorien – Gesundheit, Forensik
- Keine neuen/revidierten Regelungen!
Abteilung IV: Prüflaboratorien - Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Agrarsektor, Chemie und Umwelt
- 75 FB 041A1, Revision: 1.0, 27.02.2019 - Prüfung von Berichten zur Durchführung von Ermittlungen (Probenahme und/oder Untersuchung) gemäß Fachmodul 42. BimSchV
- 75 FB 041, Revision: 1.0, 27.02.2019 - Anlage zum Begutachtungsbericht Fachmodul 42. BImSchV (Gruppe 1 Sp, Sa)
- 72 FB 005.39, Revision: 1.4, 27.02.2019 - Liste zur Beantragung des Akkreditierungsumfanges gemäß Fachmodul 42. BimSchV
- 72 FB 005.17, Revision: 1.4 11.04.2019 - Liste zur Beantragung des Akkreditierungsumfanges gemäß Modul Immissionsschutz
- 71 SD 4 036, Revision: 1.5, 20.03.2019 - Beschlüsse des Fachbereichs Gesundheitlicher Verbraucherschutz
|