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Newsletter 3/15.07.2019
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mit diesem AZR-Newsletter möchten wir Sie wieder in Kurzform über Neuigkeiten zu wichtigen akkreditierungsrelevanten Themen informieren. Außerdem finden Sie im Folgenden eine Auswahl von Links auf einige Seminare, die in der Zeit bis Ende Oktober 2019 stattfinden.

Aufgrund der großen Nachfrage nach unserem Seminar zur Revision der DIN EN ISO/IEC 17025 haben wir uns entschlossen, in der Zeit von August bis November 2019, 4 weitere Seminartermine anzubieten. Gleiches gilt für die Sachkundelehrgänge für die Probenahme von Oberflächen-/Grundwasser und Abwasser sowie die Praxistrainings zu den Themen Validierung und Messunsicherheit. Auch hierfür haben wir jeweils einen Zusatztermin im zweiten Halbjahr 2019 ins Programm aufgenommen (s.u.)

Mit frühzeitigen Anmeldungen von mindestens 50 Tagen vor dem jeweiligen Seminartermin können Sie sich den entsprechenden Frühbucherrabatt sichern (siehe Seminarflyer).

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Müller

Nächste Seminartermine

Interne und externe Maßnahmen Praxistraining Validierung Praxistraining Messunsicherheit

Berlin, noch 12 Plätze frei

Berlin, noch 14 Plätze frei Berlin, noch 14 Plätze frei
Sachkundelehrgänge Probenahme Prüfmittelüberwachung Revision 17025

Teil A: noch 15 Plätze frei
Teil B: noch 14 Plätze frei

Berlin, noch 4 Plätze frei

Berlin, noch 3 Plätze frei
Leipzig, noch 9 Plätze frei

Die einzelnen Inhalte sowie Hinweise zur Anmeldung bitten wir den auf unserer Homepage als PDF-Dokumente hinterlegten Seminarflyern zu entnehmen. Anmelden können Sie sich online über die auf unserer Homepage zu jedem Seminartermin hinterlegten Anmeldeformulare.


NEWS
Umstellung der Akkreditierung auf die neue DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03:

Zur Umstellung der Akkreditierung auf die neue Norm hat die DAkkS auf Ihrer Website eine Umstellungsanleitung (Revision 1.2 vom 27.03.2019) veröffentlicht.

Im Folgenden haben wir für Sie einige wichtige Eckdaten zur Umstellung auf die neue Norm zusammengestellt:

  • 3 Jahre Übergangsfrist für die Umstellung ab Ausgabe der ISO/IEC 17025:2017-11
  • Übergangsfrist endet am 30.11.2020!
  • Nach dem 30.11.2020 verlieren alle erteilten Akkreditierungen auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 ihre Gültigkeit! (unabhängig davon welches Gültigkeitsdatum auf der Urkunde steht!)
  • Seit 01.Juli 2018: Begutachtungen nach der neuen Norm durch die DAkkS möglich.
  • Die Umstellung kann im Rahmen von Überwachungsbegutachtungen oder Reakkreditierungen oder als separate 1-tägige Begutachtung zur Umstellung vorgenommen werden.
  • Die Umstellung auf die neue DIN EN ISO/IEC 17025:2018 ist eine Änderung der Akkreditierung und muss beantragt werden!
  • Die Begutachtung zur Umstellung auf die neue Norm sollte mit der nächsten regulären Begutachtung erfolgen. Auch wenn die DAkkS in Ihrer Umstellungsanleitung darauf hinweist, dass die Umstellungsbegutachtung bis spätestens 31.05.2020 durchgeführt werden muss. Ist es nicht empfehlenswert so lange zu warten, da es am Ende dieser Frist auch bei der DAkkS zu Engpässen kommen könnte (siehe 2.2 der Umstellungsanleitung!). Weitere Details entnehmen Sie bitte der o.g. DAkkS-Umstellungsanleitung. Bitte insbesondere das Kapitel 2.3 der Umstellungsanleitung beachten!

Über die Auswirkungen der Normenrevision können Sie sich bei unserem bundesweit angebotenen Seminar „Revision der DIN EN ISO/IEC 17025 – Welche Änderungen kommen durch die Normenrevision auf die Laboratorien zu?“ informieren. Für alle Termine im 2. Halbjahr 2019 sind noch freie Plätze verfügbar.

 

Vorgaben für die Umstellung seitens der DAkkS:

Neben der Schulung der Mitarbeiter bezüglich der neuen ISO/IEC 17025 wird in der Umstellungsanleitung der DAkkS von den Labors auch ein dokumentierter Maßnahmeplan zur Umsetzung der neuen Norm auf Basis eines Vergleichs der neuen mit der alten Norm gefordert.

Muster für einen solchen Maßnahmeplan zur freien Verwendung:

 

Entfristung der Akkreditierungsurkunden:

Akkreditierungsurkunden werden seit dem 19.09.2018 unbefristet ausgestellt. Einig Urkunden scheinen jedoch auch nach dem 19.09.2019 noch befristet herausgegeben worden zu sein. Zu dieser Thematik hat die DAkkS am 29.05.2019 eine aktuelle Meldung herausgegeben.

 

Neuregelung der Darstellung von Kalibrierergebnissen und Kalibrierscheinen:

Die DAkkS hat in Ihrer Meldung vom 12.06.2019 auf eine Neuregelung zur Darstellung von Kalibrierergebnissen auf Kalibrierscheinen hingewiesen. Diese Neuregelung bezieht sich explizit auf die gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditierten Kalibrierlaboratorien und hat für die nach der alten Fassung akkreditierten Kalibrierlaboratorien keine Auswirkung. Auch wenn die Verwendung der DAkkS-Musterkalibrierscheine weiter empfohlen wird, so haben diese zukünftig nur noch empfehlenden Charakter!

 

Neues Überwachungskonzept der DAkkS GmbH

Noch nicht veröffentlicht und noch nicht in Kraft.

 

Wichtige „neue“ horizontale und sektorale DAkkS-Regelungen (seit 19.02.2019)!

Horizontale Regelungen:

  • Keine neuen/revidierten Regelungen!

Abteilung I: Prüflaboratorien – Bauwesen, Verkehr, Werkstofftechnik

  • Zurückgezogen: 71 SD 1 025, Revision: 1.2, 10. September 2015 - Besondere Anforderungen für die Akkreditierung im Bereich der Sportbooterichtlinie

Abteilung I: Kalibrierlaboratorien – Metrologie

  • 71 SD 0 025, Revision: 1.0, 12. Juni 2019  - Darstellung von Kalibrierergebnissen und die Verwendung der DAkkS-Kalibriermarke

Abteilung II: Prüflaboratorien - Produkt- und Anlagensicherheit, Telekommunikation, EMV

  • Keine neuen/revidierten Regelungen!

Abteilung III: Prüflaboratorien – Gesundheit, Forensik

  • Keine neuen/revidierten Regelungen!

Abteilung IV: Prüflaboratorien - Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Agrarsektor, Chemie und Umwelt

  • 75 FB 041A1, Revision: 1.0, 27.02.2019 - Prüfung von Berichten zur Durchführung von Ermittlungen (Probenahme und/oder Untersuchung) gemäß Fachmodul 42. BimSchV
  • 75 FB 041, Revision: 1.0, 27.02.2019 -  Anlage zum Begutachtungsbericht Fachmodul 42. BImSchV (Gruppe 1 Sp, Sa)
  • 72 FB 005.39, Revision: 1.4, 27.02.2019   - Liste zur Beantragung des Akkreditierungsumfanges gemäß Fachmodul 42. BimSchV
  • 72 FB 005.17, Revision: 1.4 11.04.2019 - Liste zur Beantragung des Akkreditierungsumfanges gemäß Modul Immissionsschutz
  • 71 SD 4 036, Revision: 1.5, 20.03.2019 - Beschlüsse des Fachbereichs Gesundheitlicher Verbraucherschutz

 

Impressum

AZR-Consulting, Inhaber: Andreas Müller
Wittestraße 31
Berlin 13509
Telefon: +4903021917101
Telefax: +4903021917103
E-Mail: mueller@azr-consulting.de
Website: www.azr-consulting.de

Rechtlicher Status: Freiberufler
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