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Newsletter 1/19.02.2019
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mit diesem AZR-Newsletter möchten wir Sie wieder in Kurzform über Neuigkeiten zu wichtigen akkreditierungsrelevanten Themen informieren. Außerdem finden Sie eine Übersicht der nächsten Seminartermine bis Anfang Mai 2019. Mit frühzeitigen Anmeldungen von mindestens 50 Tagen vor dem jeweiligen Seminartermin können Sie sich einen Frühbucherrabatt sichern (siehe jeweiligen Seminarflyer).

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Müller

Nächste Seminartermine

Managementbewertungen Erfahrungsaustausch Interne und externe QS

Bremen, noch 5 Plätze frei

Bremen, noch 3 Plätze frei Nürnberg, noch 15 Plätze frei
Prüfmittelüberwachung Infoveranstaltung 15189 Sachkundelehrgänge

Frankfurt a.M. noch 13 Plätze frei

Frankfurt a.M. noch 17 Plätze frei

Teil C: noch 8 Plätze frei
Teil D: noch 10 Plätze frei

Die einzelnen Inhalte sowie Hinweise zur Anmeldung bitten wir den auf unserer Homepage als PDF-Dokumente hinterlegten Seminarflyern zu entnehmen. Anmelden können Sie sich online über die auf unserer Homepage zu jedem Seminartermin hinterlegten Anmeldeformular (Button: Anmeldung).

NEWS
Seit unserem letzten Newsletter vom 19.12.2018 hat die DAkkS keine Regelungen revidiert oder neu herausgegeben. Im folgenden haben wir noch einmal einige Basisinfos zur Umstellung auf die neue Norm zusammengestellt.

Umstellung der Akkreditierung auf die neue DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03:

Zur Umstellung der Akkreditierung auf die neue Norm hat die DAkkS auf Ihrer Website eine Umstellungsanleitung veröffentlicht, die zuletzt am 21.08.2018 revidiert wurde.

Im Folgenden haben wir für Sie einige wichtige Eckdaten zur Umstellung auf die neue Norm zusammengestellt:

  •          3 Jahre Übergangsfrist für die Umstellung ab Ausgabe der ISO/IEC 17025:2017-11
  •          Übergangsfrist endet am 30.11.2020!
  •         Nach dem 30.11.2020 verlieren alle erteilten Akkreditierungen auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 ihre Gültigkeit! (unabhängig davon welches Gültigkeitsdatum auf der Urkunde steht!)
  •          Seit 01.Juli 2018: Begutachtungen nach der neuen Norm durch die DAkkS möglich.
  •          Die Umstellung kann im Rahmen von Überwachungsbegutachtungen oder Reakkreditierungen oder als separate 1-tägige Begutachtung zur Umstellung vorgenommen werden
  •         Die Umstellung auf die neue DIN EN ISO/IEC 17025:2018 ist eine Änderung der Akkreditierung und muss beantragt werden!
  •         Die Begutachtung zur Umstellung auf die neue Norm muss spätestens bis zum 31.05.2020 durchgeführt werden! (Anmerkung von AZR: d.h. in der Praxis, dass spätestens im Herbst 2019 der Antrag gestellt werden sollte)

Weitere Details entnehmen Sie bitte der o.g. DAkkS-Umstellungsanleitung. Bitte insbesondere das Kapitel 2.3 der Umstellungsanleitung beachten!

Über die Auswirkungen der Normenrevision können Sie sich bei unserem bundesweit angebotenen Seminar „Revision der DIN EN ISO/IEC 17025 – Welche Änderungen kommen durch die Normenrevision auf die Laboratorien zu?“ informieren. Wir werden Ende März/Anfang April 2019 auf unserer Homepage weitere Termine für dieses Seminar veröffentlichen. Für den Termin am 04.06.2019 in Stuttgart sind noch freie Plätze verfügbar.

Welche fachlichen Vorgaben für die Umstellung auf die Norm gibt es seitens der DAkkS:

Neben der Schulung der Mitarbeiter bezüglich der neuen ISO/IEC 17025 wird in der Umstellungsanleitung der DAkkS von den Labors auch ein dokumentierter Maßnahmeplan zur Umsetzung der neuen Norm auf Basis eines Vergleichs der neuen mit der alten Norm gefordert.

Muster für einen solchen Maßnahmeplan zur freien Verwendung:

 Teil-Begutachtungsbericht/Checkliste zur DIN EN ISO/IEC 17025:2018 (Checkliste zur Umstellung):

Die DAkkS hat am 11.10.2018 das Dokument „Teil-Begutachtungsbericht/Checkliste DIN EN ISO/IEC 17025:2018 zur Umstellungsbegutachtung auf die neue DIN EN ISO/IEC 17025:2018“ veröffentlicht. Dieses Dokument soll von den Begutachtern für „Umstellungsbegutachtungen“ verwendet werden.

Diese Checkliste ist insofern sehr interessant, als das die DAkkS für die Begutachter die zu begutachtenden neuen Aspekte rot gekennzeichnet hat. Daraus können Sie natürlich sehr gut erkennen, wo die Schwerpunkte der DAkkS-Begutachter bei der Umstellungsbegutachtung liegen werden.

Neues Überwachungskonzept der DAkkS GmbH

Noch nicht veröffentlicht und noch nicht in Kraft.

Impressum

AZR-Consulting, Inhaber: Andreas Müller
Wittestraße 31
Berlin 13509
Telefon: +4903021917101
Telefax: +4903021917103
E-Mail: mueller@azr-consulting.de
Website: www.azr-consulting.de

Rechtlicher Status: Freiberufler
Umsatzsteuer-ID: DE227101775

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